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Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Gültigkeitsbereich: Hessen

Kurzinfo

Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Beschreibung

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

Verfahrensablauf

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

Fristen

Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Schlagwörter

  • Krankheits- und Todesfälle
  • Veranlasste Maßnahmen
  • Unfallmeldung
  • Meldung
  • Gesundheitsschädigung
  • Amtliche Konsequenz
  • Krankheit
  • Schäden
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Staatsanwaltschaft
  • Explosion
  • Technische Mängel
  • Verletzung
  • Anlagensicherheit
  • Tod
  • Betriebliche Konsequenz
  • Ungewollte Freisetzung
  • Betriebsstörung
  • Brand
  • Rechtsgrundlage
  • Personenschaden
  • Arbeitsmittel
  • Unfall
  • Polizei
  • Gefahrstoffe