Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenSie können das Zustandekommen ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge elektronisch melden.
Ein deutscher Versicherungsvermittler oder ein ausländisches Versicherungsunternehmen muss das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einer in Deutschland ansässigen Person und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.
Dies gilt nicht, wenn
Sie müssen die Meldung über das BZSt-Online-Portal erstellen.
Für die elektronische Meldung über das BOP müssen Sie sich vorher dort registrieren.
Sie müssen die elektronische Meldung ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge über das BZSt-Online-Portal (BOP) erstellen.
gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres
Es fallen keine Kosten an.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
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