Startseite > Verwaltungsportal Hessen

Förderung von Jugendwohnheimen beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie Unterkunftsmöglichkeiten für Auszubildende in einem Jugendwohnheim modernisieren, sanieren oder schaffen wollen, können Sie von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Beschreibung

Für Umbau, Modernisierung, Erweiterung, Neubau und Ausstattung eines Jugendwohnheims können Sie eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Sie kann Ihr Vorhaben entweder als anteiligen Zinszuschuss oder als anteiligen einmaligen Zuschuss fördern. 

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:

  • Umbauten und Modernisierungsarbeiten wie zum Beispiel:
    • Wärmedämmung und weitere Energiesparmaßnahmen 
      • Hinweis: Ausgenommen sind Maßnahmen, die auch Einnahmen erzielen können (zum Beispiel Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke, die den Strom auch ins öffentliche Netz einspeisen)
    • Beseitigung baulicher Mängel
    • Verbesserung des Zuschnitts und der Funktionsabläufe der Wohnungen
    • Schallschutzmaßnahmen
    • Verbesserung der Wasserver- und Entsorgung,
    • Verbesserung der Stromversorgung
    • Maßnahmen für Barrierefreiheit
    • Internetzugang
    • Brandschutzmaßnahmen
    • Umsetzung von Sicherheitsstandards
  • Neubau 
  • Erweiterung eines Wohnheims
  • neue Ausstattung

Besonderheiten für die jeweilige Zuschussform:

Zinszuschuss

Einen Zinszuschuss können Sie zur Verringerung der Kosten für einen Kredit erhalten. Die konkrete Berechnung der Zuschusshöhe erläutert Ihnen gern der zuständige Operative Service bei der Agentur für Arbeit Bochum.

Einmaliger Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses umfasst 35 Prozent und in besonderen Fällen maximal 40 Prozent. Die Förderung ist zeitlich befristet.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf eine Förderung für Ihr Jugendwohnheim wird Ihnen von der Agentur für Arbeit Bochum zugesandt. Bitte kontaktieren Sie (telefonisch oder elektronisch) dazu den Operativen Service der Agentur für Arbeit Bochum. Die Agentur für Arbeit Bochum ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur Förderung.
  • Sie können den Antrag fristwahrend, auch formlos, bei jeder anderen Agentur für Arbeit im Bundesgebiet stellen. Diese leitet Ihren Antrag dann weiter an Ihren Ansprechpartner.
  • Sobald alle Unterlagen vorliegen und über Ihren Antrag entschieden werden konnte, erhalten Sie per Post einen Bescheid über eine Bewilligung oder Ablehnung einer Zuwendung.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf einen einmaligen Zuschuss bis zum 30.06.2023 gestellt haben.

Wenn Sie einen Zinszuschuss beantragen möchten, brauchen Sie dafür keine Fristen einhalten.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor einem Verwaltungsgericht

Stichwörter

  • Wohnheimausstattung
  • Agentur für Arbeit
  • Gebäudemodernisierung
  • Azubiwohnheim
  • Gemeinnützig
  • Zinszuschuss
  • Unterbringung
  • Vollzeitunterbringung
  • Ausbildungsmarkt
  • Fachkräftemangel
  • Wohnheim