Gültigkeitsgebiet: Hessen
Wenn Sie eine Geldforderung aus einem Urteil oder einem anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in die Immobilie (zum Beispiel Grundstück) der Schuldnerin oder des Schuldners vollstrecken.
Wenn Sie eine Geldforderung aus einem Urteil oder einem anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in die Immobilie (zum Beispiel Grundstück) der Schuldnerin oder des Schuldners vollstrecken. Dazu müssen Sie zunächst die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragen. Falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt, sichern Sie sich so eine Rangstelle für Ihre Forderung gegenüber anderen Berechtigten.
Die Eintragung erfolgt im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens und somit - auch - gegen den Willen der Schuldnerin oder des Schuldners.
Volle Gebühr aus dem einzutragenden Recht, das heißt, der insgesamt geltend gemachten Forderung. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
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