Gültigkeitsgebiet: Hessen
Online erledigenBei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.
Die Kaufpreissammlung einschließlich der übersandten Unterlagen darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind.
Mit Nachweis des begründeten Interesses und unter Angabe des zu bewertenden Objektes, kann die Geschäftsstelle auf Antrag Auskunft über geeignete Vergleichskaufpreise, soweit in der Kaufpreissammlung vorhanden, erteilen.
Grundstücksbezogene Auskünfte (zum Beispiel mit Angabe von Flur- und Flurstücksnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen, in der Regel nachgewiesenen Sachverständigen für die Erstattung eines Immobilienwertgutachtens, erteilt werden.
Soweit es der Zweck, der das berechtigte Interesse begründet, nicht erfordert, werden Auskünfte und Ausgaben aus der Kaufpreissammlung so erteilt, dass die übermittelten Daten nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.
Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
Falls Sie kein/e Sachverständige/r oder eine Behörde sind, können Sie keine grundstücksbezogenen Auskünfte erhalten.
Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
Im Abschluss werden Ihnen die Vergleichskauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.
Es sind keine Fristen zu beachten.
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