Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie Unterkunftsmöglichkeiten für Auszubildende in einem Jugendwohnheim modernisieren, sanieren oder schaffen wollen, können Sie von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Für Umbau, Modernisierung, Erweiterung, Neubau und Ausstattung eines Jugendwohnheims können Sie eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Sie kann Ihr Vorhaben entweder als anteiligen Zinszuschuss oder als anteiligen einmaligen Zuschuss fördern.
Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:
Besonderheiten für die jeweilige Zuschussform:
Zinszuschuss
Einen Zinszuschuss können Sie zur Verringerung der Kosten für einen Kredit erhalten. Die konkrete Berechnung der Zuschusshöhe erläutert Ihnen gern der zuständige Operative Service bei der Agentur für Arbeit Bochum.
Einmaliger Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses umfasst 35 Prozent und in besonderen Fällen maximal 40 Prozent. Die Förderung ist zeitlich befristet.
Sie müssen den Antrag auf einen einmaligen Zuschuss bis zum 30.06.2023 gestellt haben.
Wenn Sie einen Zinszuschuss beantragen möchten, brauchen Sie dafür keine Fristen einhalten.
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