Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie Autobahnen beziehungsweise Bundesstraßen in Bundesverwaltung bauen oder verändern wollen, benötigen Sie die Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA).
Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sind Bundesfernstraßen. Diese unterliegen besonderen Regelungen.
Sie dürfen Bundesfernstraßen nur dann bauen oder ändern, wenn Sie vorab eine Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamt (FBA) erhalten haben. Die Prüfung Ihres Vorhabens findet im Planrechtsverfahren statt. Dazu stellen Sie einen Antrag beim FBA.
Zu den Bundesfernstraßen gehören insbesondere:
Bauliche Änderungen können zum Beispiel sein:
Bei der Planfeststellung werden die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange ab, darunter:
Zuständigkeit
Das FBA ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Autobahnen, sofern sich das Bauvorhaben nicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Hamburg befindet. Zusätzlich ist das FBA zuständig für Bauvorhaben von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Bundesländern Berlin und Bremen.
Nutzen Sie für die Antragstellung den Online-Dienst:
Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf:
Vorabstimmung:
Antragstellung:
Anhörungsverfahren:
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Plans:
Veröffentlichung des Plans:
Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen:
Erwiderung der Vorhabenträgerin beziehungsweise. des Vorhabenträgers:
Erörterungstermin:
Planänderungen des Planfeststellungsverfahrens:
Planfeststellungsbeschluss:
Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses:
Klage:
Bestandskräftiger Plan:
Für Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger gelten keine Fristen bei der Antragstellung. Bei Nachreichungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.
Es fallen keine Kosten an.
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