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Wechsel des Bauherrn anzeigen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Online erledigen

Kurzinfo

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?

Beschreibung

Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.

Fristen

Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stichwörter

  • Baugenehmigung
  • Bauherr
  • Baustelle
  • Bauherrschaft
  • Wechsel