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Unterstützung für Unternehmen bei den Coronavirus-Folgen Informationserteilung

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Das Bundeswirtschaftsministerium und weitere Stellen informieren über Unterstützung für Unternehmen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus.

Beschreibung

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unter den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus leiden, können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, können Sie sich unter anderem an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seinen Internetseiten über die verfügbaren Instrumente und hat eine Hotline zu wirtschaftsbezogenen Fragen des Coronavirus eingerichtet.

Zu möglichen Unterstützungen gehören zum Beispiel 

  • Kredite und andere Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf, 
  • Bürgschaften,
  • Kurzarbeitergeld und
  • weitere Instrumente.

Auch kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten. 

Über Kreditmöglichkeiten für betroffene Unternehmen informiert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. 

Hinweis: Die angebotenen Unterstützungen können sich durch neue Gesetze kurzfristig ändern. 
 

Verfahrensablauf

entfällt

Fristen

entfällt

Kosten & Gebühren

keine (gegebenenfalls Kosten für Telefon oder Telekommunikation)

Rechtsgrundlage(n)

entfällt

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Stichwörter

  • Infektionskrankheiten
  • KfW-Unternehmerkredit
  • KfW-Sonderprogramm
  • beta-Coronaviren
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Hermesbürgschaft
  • Liquidität
  • beta-Coronavirus
  • ERP-Gründerkredit
  • Kurzarbeitergeld