Gültigkeitsbereich: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie Butter herstellen oder vertreiben, können Sie während Milchkrisen eine Beihilfe für das private Einlagern erhalten. Beantragen Sie dazu den Abschluss eines Vertrags zur privaten Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors unterstützen.
Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Butter bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume entlastet die Märkte und stabilisiert die Preise.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Zunächst muss die Europäische Union während einer Milchkrise eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Butter online, per E-Mail oder Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Private Lagerhaltung online beantragen:
Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen:
Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen.
Die Antragsfristen finden Sie in der Bekanntmachung.
Es fallen keine Kosten an.
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