Gültigkeitsbereich: Bundesweit
Online erledigenSie haben mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Vertrag zur privaten Lagerhaltung von Butter abgeschlossen und die Lagerzeit ist abgelaufen? Dann können Sie die Gewährung einer Beihilfe beantragen.
Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors.
Nachdem Sie einen Vertrag mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und die vertragliche Lagerzeit endet, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Nachdem die vertraglich festgelegte Lagerzeit abgelaufen ist, können Sie die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Butter online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Beihilfe online beantragen:
Beihilfe per E-Mail oder Post beantragen:
Die Antragsfristen finden Sie in der Bekanntmachung.
Es fallen keine Kosten an.
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