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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige" beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

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Kurzinfo

Wenn Sie sich als Soloselbständige oder Soloselbständiger weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen. Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms "KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)" können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie als Soloselbstständige zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit einer Anlaufstelle führen. Im Anschluss erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck für die Qualifizierungsmaßnahme. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

Teilnahmevoraussetzungen

Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie

  • mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
  • im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 Prozent der Einkünfte generieren) und
  • seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen.

Art und Umfang

Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten 1 Qualifizierungsscheck erhalten.

Anlaufstellen

Um einen flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugang für Soloselbstständige zum Programm "KOMPASS" zu ermöglichen, werden Anlaufstellen eingerichtet. Für die Einrichtung von Anlaufstellen, die den Zugang zum Programm regeln, gibt es eine Erstausschreibung.

Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind Sie als

  • juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder als
  • rechtsfähige Personengesellschaft, die ihre Eignung entsprechend der in der Förderrichtlinie genannten Kriterien nachweisen kann

Die Bewilligung der Anträge der Träger erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).

Verfahrensablauf

Für Soloselbstständige:

  • Wenden Sie sich an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen.
    • Legen Sie Ihren Qualifizierungsbedarf dar.
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht bereits eine gleichartige Förderung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs erhalten.
  • Die Anlaufstelle prüft Ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und ermittelt gemeinsam mit Ihnen Ihren beruflichen Qualifizierungsbedarf. Kommt die Anlaufstelle zu einem positiven Ergebnis, stellt sie Ihnen einen Qualifizierungsscheck aus.
  • Sie haben nun 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen. Innerhalb der 6 Monate müssen Sie die erforderlichen Unterlagen im Förderportal Z-EU-S einreichen.
  • Wenn Sie die Qualifizierung abgeschlossen haben, prüft die DRV KBS die formellen Voraussetzungen sowie Ihren Nachweis der Durchführung. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die anteilige Erstattung der Qualifizierungsmaßnahme.

Kosten & Gebühren

Die Soloselbstständigen müssen die Kosten für die Weiterbildung zunächst auslegen und erhalten sie im Anschluss an die Weiterbildung zu 90 Prozent zurückerstattet. Dabei können maximal 4.500 Euro ausbezahlt werden. 
Für die Antragstellung selbst sind keine Kosten aufzubringen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.

Stichwörter

  • Weiterbildung
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