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Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizsystemen in Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie Brennstoffzellenheizsysteme zur Wärme- und Stromversorgung in Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude einbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 34.300 bekommen, wenn Sie Brennstoffzellenheizsysteme in Ihr neues oder bestehendes Gebäude einbauen. Die Brennstoffzellenheizsysteme müssen folgende technische Anforderungen erfüllen:

  • Leistungsaufnahme mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWe)
    und
  • Leistungsaufnahme maximal P = 5,0 Kilowatt elektrisch (kWe).

Keine Förderung bekommen Sie:

  • bei Treuhandkonstruktionen (Ausnahme Wohnungseigentümergemeinschaften),
  • bei sogenannten In-Sich-Geschäften, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Lebenspartners oder Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung Ihrer Brennstoffzelle ab. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Festbetrag (Grundförderung) von EUR 6.800
    und
  • dem leistungsabhängigen Betrag (Zusatzförderung) von EUR 550,00 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung.

Sie können maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss bekommen.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für den Einbau des Brennstoffzellenheizsystems,
  • die Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahre,
  • die Kosten für die Leistungen eines Experten für Energieeffizienz.

Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Brennstoffzellenheizsystem eingebaut haben,
  • dass Ihr Brennstoffzellenheizsystem die technischen Anforderungen erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Förderung können Sie entweder online oder schriftlich per Post bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

Online-Verfahren
Als Privateigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, stellen Sie den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal auf der KfW.

  • Suchen Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Maßnahme. Der Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der Experte übermittelt Ihnen die Identifikationsnummer (ID) der BZA (BzA-ID).
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal. Dazu müssen Sie sich zuerst registrieren und folgende Angaben machen:
    • persönliche Daten eingeben,
    • Passwort festlegen,
    • Sicherheitsabfrage definieren,
    • Registrierung abschließen.
  • Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Antwort von der KfW.
  • Sie können danach sofort mit der Durchführung Ihrer Maßnahme beginnen.
  • Sie müssen sich identifizieren, damit die KfW Ihnen den Zuschuss auszahlen darf. Sie haben dafür drei Verfahren zur Auswahl:
    • Post-Ident,
    • Video-Identifizierung oder
    • SCHUFA-IdentitätsCheck.
  • Folgen Sie den Anweisungen im KfW-Zuschussportal, um den Identitätscheck abzuschließen.
  • Wenn alles abgeschlossen ist, händigt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.
  • Sie laden im KfW-Zuschussportal die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und alle Rechnungen der Maßnahme online hoch.
  • Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, überweist Ihnen die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.

Hinweis:
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt ein Vertretungsberechtigter als Bevollmächtigter einen gemeinschaftlichen Antrag im KfW-Zuschussportal. Vertretungsberechtigt ist zum Beispiel
der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft oder
ein Miteigentümer, der zur Vertretung bestimmt wurde.

Antragsweg per Post
Als Privateigentümer von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, Freiberufler oder in Vertretung für Unternehmen, kommunale Einrichtungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen, stellen Sie den Antrag auf Förderung schriftlich per Post bei der KfW.

  • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Maßnahme. Der Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme.
  • Laden Sie auf der Internetseite der KfW das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus. Der Experte für Energieeffizienz bestätigt Ihnen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme auf dem Antragsformular.
  • Sie schicken das fertig ausgefüllte Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen per Post an die KfW. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über den Zuschuss.
  • Sie bekommen dann von der KfW per Post Bescheid, ob Ihr Zuschuss bewilligt wird. Sie können jetzt mit der Durchführung Ihrer Maßnahme beginnen.
  • Nach dem Abschluss der Maßnahme füllen Sie das das Formular zur Bestätigung Ihrer Maßnahme aus. Ihr Experte für Energieeffizienz bestätigt Ihnen auf dem Formular auch, dass, dass Ihre Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde.
  • Sie schicken das ausgefüllte Formular per Post an die KfW.
  • Die KfW prüft Ihre Unterlagen und überweist Ihnen Ihren Zuschuss auf Ihr Konto.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage

Kosten & Gebühren

  • entfällt

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Stichwörter

  • Brennstoffzelle
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Stromversorgung
  • Wohnimmobilien
  • Zuschuss