Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie ein deutsch-polnisches oder polnisches Kunst- beziehungsweise Kulturprojekt planen und durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Grundlage der Förderung ist die Vereinbarung über gute Nachbarschaft und Freundschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 17. Juni 1991.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie in Deutschland ansässig sein. Das bedeutet, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
Künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Bezug können gefördert werden, besonders wenn diese
Sie können prinzipiell eine Förderung für jeden Bereich der Kultur erhalten, zum Beispiel für
Eine Förderung für Ihr Projekt ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben bereits begonnen oder abgeschlossen wurde.
Fördersumme
Sie können eine Förderung von bis zu 20.000 EUR erhalten. Die Höhe Ihrer Förderung hängt davon ab,
Wenn Sie eine Förderung erhalten und Ihr Projekt abgeschlossen ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten in Verbindung stehen.
Eine Förderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Projektförderung online beantragen:
Wenn Sie die Projektförderung schriftlich beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie das Geld aus der Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.
Förderanträge können zweimal im Jahr eingereicht werden:
Es fallen keine Kosten an.
Formular & Onlineservices
Terminbuchung
Abfall & Entsorgung
Mängelmelder
Aktuelles
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