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Förderung für Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie als Archiv, Museum, Bibliothek, Hochschule oder vergleichbare Einrichtung schriftliches Kulturgut aufbewahren, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts beantragen.

Beschreibung

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie im Rahmen des Modellprojekts theoretisches Wissen zur Bestandserhaltung erwerben oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.

Sie können eine Förderung von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, wenn:

  • Ihr Projekt innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam ist.
  • Ihr Projektinhalt einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden kann:
    • Archivbestand,
    • Bibliotheksbestand,
    • Fachkompetenz,
    • Forschung,
    • Notfallvorsorge oder
    • Öffentlichkeitsarbeit.
  • mit Ihrer Maßnahme Objekte in Archiven und Bibliotheken gesichert werden,
    • die einzigartig sind und
    • die mit der wissenschaftlichen, kulturellen oder historischen Bedeutung der Bestände einhergeht.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Projekte, die Sie bereits begonnen oder schon abgeschlossen haben.
  • Projekte, zu deren Finanzierung Sie keinen substanziellen Eigenanteil oder Fördermittel von Dritten einbringen können.
  • Projekte zur Erhaltung von grafischen Kunstwerken, Gemälden sowie anderen Werken der Bildenden Kunst.

Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand einer der folgenden Kriterien:

  • Modellhaftigkeit
  • Öffentlichkeitswirksamkeit
  • Innovation

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten, die bei der Umsetzung des Projekts entstehen,
  • Ausgaben für Fremdleistungen,
  • Nebenkosten wie
    • Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien oder
    • Öffentlichkeitsarbeit, die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können.

Nicht förderfähige Kosten sind:

  • Ausgaben für Stammpersonal und projektbezogenes Personal,
  • Investitionen,
  • Ausgaben für Dauerausstellungen oder regelmäßig durchzuführende Maßnahmen,
  • Ausgaben für notwendige bauliche und technische Maßnahmen,
  • die Beschaffung von Arbeitseinrichtungen oder
  • Ausgaben für Maßnahmen zur betrieblichen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Ihrer Einrichtung, wie Magazinreinigung.

Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.

Ihren Förderantrag reichen Sie bei der KEK ein.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online oder schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.

Förderung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat oder persönliches ELSTER-Zertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten eine elektronische Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
  • Bei Bedarf können Sie innerhalb des elektronischen Formulars einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Alternativ kann dies im Nachgang formlos per E-Mail an die KEK erfolgen.
  • Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail-Bescheid mitgeteilt, ob Ihr Projekt gefördert wird.
  • Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt.
  • Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle relevanten Dokumente zum Nachweis einreichen (siehe Abschnitt "erforderliche Unterlagen"). Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.

Förderung schriftlich beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der KEK und füllen Sie Ihren Antrag auf Förderung elektronisch aus.
  • Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn von einer oder einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschreiben.
  • Senden Sie den Antrag im PDF-Format per E-Mail an die KEK.
  • Senden Sie den Antrag außerdem mit allen geforderten Unterlagen per Post an die KEK.
  • Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
  • Bei Bedarf können Sie innerhalb des Antragsformulars einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Alternativ kann dies im Nachgang formlos per E-Mail an die KEK erfolgen.
  • Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail-Bescheid mitgeteilt, ob Ihr Projekt gefördert wird.
  • Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt.
  • Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle relevanten Dokumente zum Nachweis einreichen (siehe Abschnitt "erforderliche Unterlagen"). Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.

Hinweis:

Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.

Fristen

Antragstellung:

  • Eingang des Antrags in elektronischer Form und Papierform bis zum 31. Januar eines Jahres

Nachweis über die Verwendung der Mittel:

  • bei Förderung nach der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P): 6 Monate nach Abschluss des Projekts
  • bei Förderung nach Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK): 12 Monate nach Abschluss des Projekts

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Gebühren an. 

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stichwörter

  • Handschrift
  • Druckwerk
  • schriftliches Kulturgut
  • Archiv
  • Akte
  • Schimmel
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Buch
  • kulturelle Bedeutung
  • Schriftgut
  • fachgerechte Sicherung
  • Papierzerfall
  • Museum
  • Kulturstiftung der Länder