Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie ein Projekt zum Schutz oder zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung beantragen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Journalismus strukturell. Dies soll eine unabhängige und kritische Berichterstattung ermöglichen, die für eine Demokratie unerlässlich ist.
In der deutschen Verfassung ist die Pressefreiheit festgelegt, daher werden keine journalistischen Inhalte finanziell gefördert.
Gefördert werden unter anderem
Ihr Projekt sollte weitreichende Auswirkungen über eine Region hinaus haben oder Modellcharakter haben. In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, warum das Projekt durch den Bund und nicht durch ein Land oder eine Kommune gefördert werden sollte.
Sie sind antragsberechtigt für eine Förderung als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die nachweisen kann, dass sie
Der Bundesanteil an der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestantragssumme beträgt grundsätzlich 200.000 EUR. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Die Kofinanzierung ist möglich sowohl aus Eigenmitteln, Spenden oder Drittmitteln, wie zum Beispiel Zuwendungen von Ländern, Kommunen, Unternehmen.
Die Förderung ist grundsätzlich auch überjährig möglich. Das bedeutet, dass Sie die bewilligten Fördermittel auch über das aktuelle Jahr hinaus nutzen dürfen. Anstatt die gesamte bewilligte Summe auf einmal zu erhalten, können Sie die Mittel auch schrittweise abrufen.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Sie können den Antrag schriftlich per Post stellen. Zur Einhaltung der Frist ist eine Vorabeinreichung der Antragsunterlagen per E-Mail möglich.
Weitere Verfahrensschritte:
Mittelabruf:
Nach Projektabschluss:
Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten.
Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben allerdings erst beginnen, wenn Sie einen Antrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.
Es fallen keine Kosten an.
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