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Fördermittel für die Herstellung von programmfüllenden Kinderfilmen und Kinderkurzfilmen beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie programmfüllende Kinderfilme und Kurzfilme mit erheblich deutscher kultureller Prägung produzieren, können Sie dafür Fördermittel beantragen.

Beschreibung

Die Förderung programmfüllender Kinderfilme und Kinderkurzfilme erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der BKM und dem Kuratorium junger deutscher Film.

Für programmfüllende Kinderfilmvorhaben (von mindestens 59 Minuten) können Sie

  • grundsätzlich Fördermittel von bis zu EUR 500.000 erhalten und 
  • in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der besonderen künstlerischen Qualität des Vorhabens und des Finanzbedarfs sogar bis zu EUR 1.000.000.

Für Kinderkurzfilme (bis 30 Minuten) können Sie 

  • grundsätzlich Fördermittel bis zu EUR 30.000 erhalten und 
  • in wenigen besonderen Ausnahmefällen auch höhere Förderungen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fördermittel müssen Sie beim Bundesarchiv schriftlich stellen:

  • Laden sie sich das Antragsformular Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln für den Bereich Kinderfilmförderung Produktion auf dem Internetauftritt der BKM auf der Internetseite der Bundesregierung oder auf der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film herunter.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. 
  • Senden Sie den vollständigen Antrag an die Poststelle des Bundesarchivs und senden Sie eine vollständige Ausfertigung des Antrags mit den erforderlichen Unterlagen im PDF-Format per E-Mail (antrag@kjdf.org). 
  • Das Bundesarchiv leitet Ihren Antrag entsprechend weiter. 
  • Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach der Beurteilung durch eine Jury. 
  • Wurde Ihr Antrag nicht bewilligt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 
  • Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, werden Sie von der BKM benachrichtigt und die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt durch die Filmförderungsanstalt (FFA). 
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen (wie etwa die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Filmvorhabens), erhalten Sie von der FFA einen Zuwendungsbescheid und die Förderung wird nach Projektfortschritt in Raten auszahlt.  
     

Fristen

Die Förderung Ihres Films muss vor Beginn der Dreh- oder Animationsarbeiten beantragt und mit Zuwendungsbescheid bewilligt worden sein. Als Drehbeginn gilt der erste Drehtag. 

Die aktuellen Einreichungsfristen (in der Regel zwei Mal pro Jahr) können Sie der Website der BKM entnehmen.
 

Kosten & Gebühren

Für den Förderantrag müssen Sie keine Gebühr zahlen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Rechtsbehelf

Klage

Stichwörter

  • Fördermittel
  • Bundesarchiv
  • Produktionsförderung
  • Kinderkurzfilme
  • Kinderfilme
  • Zuschuss
  • Richtlinie
  • Kurzfilme für Kinder