Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie ein Drehbuch von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Spielfilm entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt Fördermittel an Autorinnen und Autoren zur Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs für einen programmfüllenden Spielfilm mit mindestens 79 Minuten Länge.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen:
Sie beantragen stets die volle Fördersumme in Höhe von 30.000 EUR.
Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass ein Hersteller
Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Drehbuchs beginnen, müssen Sie mit einer von dem BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Das Drama Department kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen empfehlen, die das Drehbuch verbessern können.
Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen, müssen es dann aber in wesentlichen Punkten verändern. Legen Sie in einer separaten Anlage detailliert dar, welche Veränderungen am Projekt und Stoff Sie vorgenommen haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.
Den Förderantrag können Sie online bei dem BKM stellen. In der Regel gibt es 3 Einreichfristen pro Jahr. Die Fristen und Termine werden auf der Internetseite des BKM veröffentlicht.
Ihren Förderantrag müssen Sie online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.
In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.
Sie haben keine Kosten zu tragen.
§§ 6 bis 8 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung (FFR) des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
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