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Fördermittel für die Entwicklung eines Drehbuchs eines programmfüllenden Spielfilms erhalten

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie ein Drehbuch von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Spielfilm entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt Fördermittel an Autorinnen und Autoren zur Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs für einen programmfüllenden Spielfilm mit mindestens 79 Minuten Länge.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.

Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

  • Mit der ersten Grundförderung von bis zu 15.000 EUR erstellen Sie eine erste Drehbuchfassung.
  • Daran schließt sich die Fortentwicklungsförderung mit bis zu weiteren 15.000 EUR an.

Sie beantragen stets die volle Fördersumme in Höhe von 30.000 EUR.

Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass ein Hersteller

  • Ihr Drehbuch verfilmen will und
  • bereit ist, mindestens 10.000 EUR in die Finanzierung einzubringen.

Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Drehbuchs beginnen, müssen Sie mit einer von dem BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Das Drama Department kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen empfehlen, die das Drehbuch verbessern können.

Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen, müssen es dann aber in wesentlichen Punkten verändern. Legen Sie in einer separaten Anlage detailliert dar, welche Veränderungen am Projekt und Stoff Sie vorgenommen haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.

Den Förderantrag können Sie online bei dem BKM stellen. In der Regel gibt es 3 Einreichfristen pro Jahr. Die Fristen und Termine werden auf der Internetseite des BKM veröffentlicht.

Verfahrensablauf

Ihren Förderantrag müssen Sie online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien prüft Ihren Förderantrag auf formale Zulässigkeit.
  • Die Autorenberatungsstelle (Drama Department) trifft eine Vorauswahl unter den Einreichungen.
  • Die unabhängige "Jury Spielfilm" prüft Ihre Einreichung und empfiehlt eine Auswahl zur Förderung durch den BKM. Die Jury tagt dreimal im Jahr.
  • Der BKM entscheidet über Ihren Förderantrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA), wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.

Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.  

Kosten & Gebühren

Sie haben keine Kosten zu tragen.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 6 bis 8 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung (FFR) des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.

Stichwörter

  • Bundesarchiv
  • Fördermittel
  • Langfilme
  • kulturelle Filmförderung