Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie als Archiv, Museum, Bibliothek, Hochschule oder vergleichbare Einrichtung schriftliches Kulturgut aufbewahren, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts beantragen.
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie im Rahmen des Modellprojekts theoretisches Wissen zur Bestandserhaltung erwerben oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.
Sie können eine Förderung von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, wenn:
Keine Förderung bekommen Sie für:
Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand einer der folgenden Kriterien:
Förderfähige Kosten sind:
Nicht förderfähige Kosten sind:
Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.
Ihren Förderantrag reichen Sie bei der KEK ein.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Sie müssen den Antrag auf Förderung online oder schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.
Förderung online beantragen:
Förderung schriftlich beantragen:
Hinweis:
Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.
Antragstellung:
Nachweis über die Verwendung der Mittel:
Es fallen keine Gebühren an.
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