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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa" beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

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Kurzinfo

Das Programm JUVENTUS hilft jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt, für ein Praktikum ins Ausland zu gehen, um neue Erfahrungen zu gewinnen und einen Neustart zu wagen.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit dem Programm JUVENTUS Kooperations- und Projektverbünde, die junge Menschen ohne Arbeit und Berufsausbildung (englisch abgekürzt "NEETs") unterstützen. Ziel des Programms ist es, dass junge Erwachsene Berufserfahrungen im Ausland sammeln und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Die Zielgruppe der NEETs umfasst arbeitslose und arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die einen erschwerten Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben. Dazu zählen beispielsweise

  • Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher
  • Menschen, die eine Ausbildung abgebrochen haben oder keinen Ausbildungsplatz finden,
  • Langzeitarbeitslose,
  • Geringqualifizierte,
  • Menschen, die einen Migrationshintergrund haben oder einer nationalen Minderheit angehören,
  • Alleinerziehende, oder
  • Menschen mit Behinderungen.

Zentraler Bestandteil des JUVENTUS-Programms ist die transnationale Mobilitätsmaßnahme. Diese umfasst einen zwei- bis sechsmonatigen begleiteten Aufenthalt der Teilnehmenden im europäischen Ausland. Während des Aufenthalts nehmen die jungen Menschen an einem Praktikum in einem lokalen Unternehmen teil. Der Auslandsaufenthalt wird von einer intensiven Vor- und Nachbereitungsphase in Deutschland begleitet.

Daneben soll das Programm den gegenseitigen Austausch auf transnationaler Ebene stärken. Dies geschieht durch die Kooperation mit Partnern des transnationalen "ALMA Netzwerks" im Rahmen der neuen Initiative ALMA (Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen) der Europäischen Kommission.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass ihr Kooperations- oder Projektverbund mit mindestens einer aufnehmenden Partnerorganisation in einem anderen EU-Mitgliedstaat zusammenarbeitet und zu dieser Teilnehmende entsendet. Darüber hinaus können die jungen Menschen auch in EU-Beitrittskandidaten, in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und in das Vereinigte Königreich entsandt werden.

Art und Umfang:

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Sie sollte gleichmäßig über den Förderzeitraum eingebracht werden. Die Eigenbeteiligung kann sowohl durch Eigenmittel als auch durch Drittmittel eingebracht werden.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen, sowie
  • die bewilligten Vorhaben zu prüfen.

Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 4 Jahre. Für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gilt eine Obergrenze von maximal 2 Millionen Euro.

Verfahrensablauf

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung eingeladen.

Interessenbekundung;

  • Interessenbekundungen reichen Sie über das Online-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Ein externes Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 100 Punkte.
  • Folgende Kriterien sind für die Bewertung von Projektvorschlägen durch ein unabhängiges Gutachterinstitut maßgeblich:
    • Fachliche und administrative Eignung des Antragstellenden: bis zu 20 Punkte
    • Beschreibung des regionalen Handlungsbedarfs für die Zielgruppe: bis zu 10 Punkte
    • Qualität der Beschreibung der Zielsetzung und des Vorhabens: bis zu 30 Punkte
    • Qualität der Darstellung der Zusammenarbeit mit nationalen Kooperationspartnern und Teilprojektpartnern: bis zu 13 Punkte
    • Qualität der Beschreibung der Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele): bis zu 10 Punkte
    • Qualität des Arbeits- und Zeitplans: bis zu 7 Punkte
    • Höhe und wirtschaftliche Angemessenheit der Projektausgaben: bis zu 10 Punkte
  • Die Auswahl der Vorhaben durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgt unter Berücksichtigung der
    • Qualität der Interessenbekundungen anhand der erreichten Punktzahl von bis zu 100 Punkten
    • der Anzahl und regionalen Verteilung der eingereichten Interessenbekundungen sowie des verfügbaren Finanzvolumens je Zielgebiet.
  • Anschließend werden Zu- und Absageschreiben an die Teil-nehmenden am Interessenbekundungsverfahren versandt.

Antragstellung:

  • In der zweiten Stufe wird den ausgewählten Teilnehmenden des Interessenbekundungsverfahrens die Frist zur Einreichung von Förderanträgen mitgeteilt. Sie werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Fristen

Im gesamten Förderzeitraum vom 01.02.2023 bis 31.12.2028 wird es voraussichtlich 2 Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geben. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen für den 1. Förderaufruf ist am 18.11.2022 abgelaufen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal
    Z-EU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht zulässig.

Stichwörter

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