Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Ihre Waren wegen Fälschungsverdacht angehalten werden, informiert Sie der Zoll über die weiteren Schritte.
Stehen Waren im Verdacht, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, können die Zollbehörden sie an der Grenze zurückhalten oder die weitere Abfertigung aussetzen. So kann verhindert werden, dass rechtsverletzende Ware in den Binnenmarkt gelangt. Dieses Verfahren kann die Inhaberin oder der Inhaber dieser Rechte bei der Zollbehörde beantragen.
Liegt eine Bewilligung vor und wird verdächtige Ware gefunden, informiert der Zoll Sie im Rahmen der zollamtlichen Behandlung darüber. Die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber kann die Ware überprüfen. Daran können sich verschiedene Schritte anschließen:
Über den Posteingang im Zoll-Portal erhalten Sie Mitteilungen und Bescheide der Zollbehörden, wenn
Das Verfahren läuft dann wie folgt ab:
Um Mitteilungen und Bescheide online übermitteln und abrufen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zusätzlich müssen Sie für den elektronischen Abruf von Bescheiden
Eine Identifizierung auf dem Portal ist möglich durch:
Sollten die Voraussetzungen für den elektronischen Versand nicht vorliegen, erfolgt die Zustellung von Mitteilungen und Bescheiden per Post.
Die Dauer der Widerspruchsfrist nach Erhalt der Mitteilung über eine angehaltene Ware beträgt:
Innerhalb dieser Dauer können Sie einer Vernichtung zustimmen oder ihr widersprechen.
Für einen Einspruch gegen die Entscheidung der Vernichtung der Waren haben Sie nach Bekanntgabe der Mitteilung einen Monat Zeit. Dies gilt nur bei nicht verderblichen Waren.
Die Informationen und Bescheide der Zollbehörden erhalten Sie kostenlos.
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