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Kontaktstelle als Betreiber Kritischer Infrastrukturen benennen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kontaktstelle nennen, die jederzeit erreichbar ist.
 

Beschreibung

Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Wenn Sie im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.

In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.

Verfahrensablauf

Die Kontaktstelle können Sie über das Melde- und Informationsportal des BSI benennen:

  • Rufen Sie das Melde- und Informationsportal des BSI auf. 
    • Wenn Ihre Organisation bereits registriert ist, können Sie sich über "Login" anmelden. 
    • Wenn nicht, können Sie den Registrierungsprozess über "Registrieren" beginnen. Die Zugangsdaten erhalten Sie dann per Post.
  •  Füllen Sie das Formular zur Benennung einer Kontaktstelle vollständig aus. 
  • Füllen Sie anschließend für jede Ihrer Infrastrukturen eine "Anlage 2" aus.
  • Anschließend können Sie Ihre Daten erneut prüfen und absenden.
  • Nach dem Absenden können Sie Ihr Formular als PDF-Datei speichern. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an das KRITIS-Büro des BSI.
  • Das BSI prüft Ihre Registrierung.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Registrierung per E-Mail sowie nach Abschluss der Registrierung weiterführende Informationen und Unterlagen per Post
  • Bei Fragen zum Registrierungsprozess können Sie sich an das KRITIS-Büro des BSI wenden. Bei technischen Fragen zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an die Meldestelle im nationalen IT-Lagezentrum.

Hinweis: Wenn Sie keine Kontaktstelle benennen, kann das BSI die Registrierung selbst vornehmen und die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes darüber informieren. 

Fristen

Sobald sie erstmalig oder erneut als Betreiberin oder Betreiber einer kritischen Infrastruktur gelten, müssen Sie spätestens am nächsten darauf folgenden Werktag eine Kontaktstelle benennen.
 

Kosten & Gebühren

Das BSI erhebt keine Kosten für die Benennung der Kontaktstelle.
 

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Gegen einen Verwaltungsakt des Bundesamtes, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel einen Widerspruch beim Bundesamt einlegen. Darauf weist auch die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids hin.
  • Im Widerspruchsverfahren überprüft das Bundesamt nochmals die von ihm getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgebrachten Argumente zur Abhilfe vor einem gerichtlichen Verfahren.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht: Eine Klage bei Gericht ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn Sie auf Ihren Widerspruch hin einen Widerspruchsbescheid erhalten haben.
     

Stichwörter

  • Kritische Infrastruktur
  • Melde- und Informationsportal
  • KRITIS
  • KRITIS-Verordnung