Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.
Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.
Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, können als Kontaktstelle auch eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) benennen.
Sie können sich als GÜAS registrieren, in dem Fall erfolgt der Informationsaustausch zwischen den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und dem BSI in der Regel über diese gemeinsame Ansprechstelle.
In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.
Sie können dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) nennen.
Es liegen keine Fristen vor.
Das BSI erhebt keine Kosten für die Benennung der Ansprechstelle.
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