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Förderung beantragen für Pflichtpraktika junger Fachkräfte der Landwirtschaft aus der Ukraine, Kirgisistan, Kasachstan, Usbekistan in Deutschland

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Ihre Einrichtung Aufenthalte für Pflichtpraktika für Studierende des Agrarbereichs aus der Ukraine, Kirgisistan, Kasachstan und Usbekistan organisiert, können Sie eine Zuwendung vom Bund erhalten.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) fördert Aufenthalte für Pflichtpraktika junger Nachwuchskräfte des Agrarbereichs aus osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten in Deutschland. Dazu zählen folgende Länder:

  • Ukraine
  • Kirgisistan
  • Kasachstan
  • Usbekistan

Das Praktikum soll es Studierenden der Agrarwirtschaft ermöglichen, sich in Deutschland weiterzubilden. Sie sollen einen Einblick in deutsche Agrarstrukturen gewinnen und ihre bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen. Als künftige Fach- und Führungskräfte ist es wichtig, dass die Studierenden die Wirtschaftsweise und Marktbedingungen privatwirtschaftlich geführter deutscher Betriebe kennenlernen. Die Praktika werden durch zentrale Lehrgänge, Fachexkursionen und Zwischenseminare ergänzt.

In den folgenden Bereichen der Landwirtschaft sollen Studierende Kenntnisse und Erfahrungen sammeln:

  • Produktionsverfahren im Bereich Pflanzenbau, Tierhaltung und Bioenergie
  • Betriebswirtschaft und betriebliches Management
  • Vermarktung
  • Natur- und Umweltschutz
  • Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und Mitarbeiterführung
  • ökologische und soziale Rahmenbedingungen

Während ihres Praktikums sollen die Studierenden das deutsche Berufsbildungssystem kennenlernen und in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit die in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen anwenden und weitergeben können.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag online:

  • Rufen Sie das Portal Easy-Online, das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes, auf.
  • Laden Sie für Ihren Antrag benötigte Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen aus dem Formularschrank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
  • Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) prüft Ihren Antrag.
  • Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Bescheid über die Förderung

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Förderung.

Stichwörter

  • Wissenstransfer
  • Agrarwissenschaft
  • Studierende
  • Agrarwirtschaft
  • Praktikumsprogramm
  • Beantragung
  • Praktikum
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung