Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Bevor Sie ein Produkt in einem EU-Land verkaufen können, muss es den Vorschriften entsprechen, die in diesem Land und in der gesamten EU gelten.
Bevor Sie ein Produkt in einem EU-Land verkaufen können, muss es den Vorschriften entsprechen, die in diesem Land und in der gesamten EU gelten. Ist das Produkt in einem Land zum Verkauf zugelassen, kann es grundsätzlich überall in der EU verkauft werden. In der Praxis jedoch haben einzelne EU-Länder in bestimmten Fällen das Recht, Produkten den Zugang zu ihrem Markt zu verweigern, die bereits in einem anderen EU-Land verkauft werden. Bei jedem Verfahrensschritt müssen unterschiedliche Regeln eingehalten werden.
Viele Produkte müssen Kennzeichnung aufweisen, um in der EU verkauft werden zu können. Dabei gibt es obligatorische und freiwillige Kennzeichnung.
Erfahren Sie mehr auf dem Your Europe Portal, was zu beachten ist.
Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.
Dieser Unterstützungsdienst unterstützt Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
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