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Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr schwerbehinderte Menschen sowie deren Begleitpersonen, Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.

Beschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet. 
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Nahverkehr für die Beförderung von 

  • schwerbehinderten Menschen, 
  • ihren Begleitpersonen,
  • ihren Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden und 
  • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln.

Die Höhe der Rückerstattung hängt vom jeweiligen Prozentsatz Ihres Bundeslandes oder einem für Sie individuell ermittelten Erstattungssatz ab.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

Antrag online stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Antragsformular auf Schlusszahlung online aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Scan hinzu. 
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.


Antrag per Post stellen:

  • Laden Sie den Antrag auf Schlusszahlung auf der Internetseite des BVA herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das BVA.
  • Sie können den unterschriebenen Antrag vorab per E-Mail an das BVA schicken.


Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft. Sollten Sie die Voraussetzung für eine Erstattung der Fahrgeldausfälle erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Fristen

  • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag ist bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgende Kalenderjahr stellen. 
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Stichwörter

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