Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenFür den Transport von Kriegswaffen innerhalb der Bundesrepublik benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie Kriegswaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befördern lassen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Bundesregierung.
Sie benötigen die Genehmigung für die Beförderung von Ort zu Ort außerhalb von abgeschlossenen Geländen, einschließlich:
Im Falle der Ausfuhr von Kriegswaffen ist zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz erforderlich, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt.
Sie können
Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihnen eine Genehmigung erteilt wird.
In einzelnen Fällen liegt nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz eine Allgemeine Genehmigung vor. Das heißt, in diesen Fällen ist die Beförderung genehmigt, ohne dass Sie zuvor einen Antrag stellen müssen. Bitte überprüfen Sie, ob die Bestimmungen für eine Allgemeine Genehmigung in Ihrem Fall zutreffen. Voraussetzungen für eine Allgemeine Genehmigung sind zum Beispiel:
Allgemeine Genehmigungen gelten nicht für die Beförderung von
Welche Rüstungsgüter Kriegswaffen sind, steht in der sogenannten Kriegswaffenliste als Anhang des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Als Kriegswaffen gelten zum Beispiel
Je nach Bereich sind unterschiedliche Stellen für Ihr Anliegen zuständig:
Eine Genehmigung zum Transport von Kriegswaffen können Sie online oder per Post beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per Post:
Den Antrag können Sie formlos stellen.
Es gibt keine Frist.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag jedoch so frühzeitig wie möglich.
Die Beförderung von Kriegswaffen müssen Sie ohne zeitlichen Verzug vornehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die Beförderung innerhalb Deutschlands selbst in ungünstigen Fällen innerhalb von 5 Werktagen abgeschlossen ist. Die Dispositionen der Frachtführerin oder des Frachtführers sind darauf abzustellen.
Sollten darüberhinausgehende unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport auftreten, müssen Sie die zuständige Genehmigungsbehörde umgehend unterrichten.
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