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Erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie ein Luftfahrzeug führen oder bedienen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Beschreibung

Mit einer erteilten Fluglizenz können Sie bestimmte Luftfahrzeugkategorien kommerziell nutzen und steuern. 

Zu den Lizenzen für Pilotinnen und Piloten gehören die

  • Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
  • Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.

Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die folgenden Luftfahrzeugkategorien beantragen:  

  • Flugzeuge (A)
  • Hubschrauber (H) oder
  • Luftschiffe (As)

Dabei haben Sie die Auswahlmöglichkeit eine:

  • Erteilung,
  • Verlängerung,
  • Erneuerung oder
  • Erweiterung

für eine

  • Muster/Klassenberechtigung,
  • musterbezogene Lehrberechtigung,
  • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
  • sonstige Berechtigung oder
  • besondere Berechtigung für Ihre Lizenz

zu beantragen.

Sie können die Lizenz als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 

Bevor Sie eine Lizenz erhalten, prüft das LBA, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Mit der erstmalig erteilten Lizenz können Sie das Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.

Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.

Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Stichwörter

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