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Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Planen Sie als Pilotin oder Pilot das Gebiet der Europäischen Union (EU) mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Deutschland eingetragen ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Validierung beantragen.

Beschreibung

Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erlaubt die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen.

Wenn Sie als Pilotin oder Pilot die Europäische Union (EU) mit einem Luftfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland eingetragen ist, verlassen möchten,  können Sie eine automatische Validierung beantragen.Sie erhalten dann den Vermerk "This licence is automatically validated as per the ICAO attachment to this licence" unter Position XIII auf der Pilotenlizenz. Zusätzlich erhalten Sie die ICAO-Anlage in ausgedruckter Form.

Sie müssen dann, wenn Sie die EU verlassen, die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen aufgeführt sein:

  • die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
  • die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben

Wenn Sie die automatische Validierung beantragen, dürfen Sie keine Fluglizenz oder vergleichbare Berechtigung in der gleichen Kategorie eines anderen EU-Mitgliedsstaat beantragt oder besessen haben. Die andere Lizenz darf zudem nicht ausgestellt, widerrufen oder ausgesetzt sein.

Verfahrensablauf

Sie können die automatische Validierung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Sie erhalten einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von der automatischen Validierung abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Stichwörter

  • Eintragung
  • Neuausstellung einer Lizenz
  • Automatische Validierung
  • Automatisch
  • Luftfahrt
  • Pilotinnen
  • Neuausstellung