Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenPlanen Sie als Pilotin oder Pilot das Gebiet der Europäischen Union (EU) mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Deutschland eingetragen ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Validierung beantragen.
Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erlaubt die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen.
Wenn Sie als Pilotin oder Pilot die Europäische Union (EU) mit einem Luftfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland eingetragen ist, verlassen möchten, können Sie eine automatische Validierung beantragen.Sie erhalten dann den Vermerk "This licence is automatically validated as per the ICAO attachment to this licence" unter Position XIII auf der Pilotenlizenz. Zusätzlich erhalten Sie die ICAO-Anlage in ausgedruckter Form.
Sie müssen dann, wenn Sie die EU verlassen, die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen aufgeführt sein:
Wenn Sie die automatische Validierung beantragen, dürfen Sie keine Fluglizenz oder vergleichbare Berechtigung in der gleichen Kategorie eines anderen EU-Mitgliedsstaat beantragt oder besessen haben. Die andere Lizenz darf zudem nicht ausgestellt, widerrufen oder ausgesetzt sein.
Sie können die automatische Validierung online beantragen:
Es gibt keine Frist.
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