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Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung bei der Kraftfahrzeugsteuer erhalten

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie Halterin oder Halter eines Fahrzeugs sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer Steuerermäßigung oder vollständigen Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen.

Beschreibung

Wenn für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen ist, zahlen Sie Kraftfahrzeugsteuer.

Dafür können Sie eine Steuervergünstigung beantragen. Ob Sie eine Steuerermäßigung oder eine vollständige Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erhalten, hängt von Ihrem Fahrzeug, dem Einsatzzweck und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Es gibt folgende Arten von Steuervergünstigungen:

  • bei einer vollständigen Steuerbefreiung müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
  • bei einer Steuerermäßigung reduziert sich der von Ihnen zu zahlende Steuerbetrag.

Eine Steuervergünstigung können Sie zum Beispiel beantragen, wenn:

  • Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich in der Land oder Forstwirtschaft nutzen.
  • Sie Ihr Fahrzeug als Behörde oder Unternehmen zu bestimmten Zwecken nutzen, wie zum Beispiel zur Straßenreinigung, für den Feuerwehreineinsatz oder für den Katastrophenschutz. Zweckgebundene Vergünstigungen können Sie auch erhalten, wenn Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel für humanitäre Hilfsgütertransporte ins Ausland oder für das Schaustellergewerbe sowie für weitere im Kraftfahrzeugsteuergesetz festgelegte Zwecke nutzen.
  • Sie ein Mensch mit Schwerbehinderung sind und ein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Die Art der Steuervergünstigung hängt dabei von den Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis ab.

Verfahrensablauf

Eine Steuervergünstigung für Kraftfahrzeuge können Sie online über das Zoll-Portal oder schriftlich beantragen.

Online-Antrag im Zoll-Portal:

  • Gehen Sie auf die Internetseite www.zollportal.de
  • Vor der ersten Nutzung des Zoll-Portals müssen Sie sich registrieren.
    • Als Privatperson legen Sie ein Bürgerkonto mit Ihrem ELSTER-Konto, Personalausweis oder BundID an
    • Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskundenkonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen ein Benutzerkonto einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu
  • Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER, Ihrem Personalausweis, BundID oder Zoll-Ident an.
  • Wählen Sie die Dienstleistung Kraftfahrzeugsteuer aus
  • Gehen Sie auf "Steuervergünstigung verwalten".
  • Wählen Sie "Steuervergünstigung beantragen" aus
  • Füllen Sie die notwendigen Felder aus.
  • Laden Sie die notwendigen Nachweise als digitale Dateien hoch.
  • Sie können zustimmen, dass Sie die Antwort auf Ihren Antrag digital über das Zoll-Portal erhalten.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie nach der Bearbeitung online im Zoll-Portal abrufen.

Schriftlicher Antrag:

  • Sie können Ihren Antrag bei der Zulassung des Fahrzeugs bei den Zulassungsbehörden oder später beim zuständigen Hauptzollamt stellen.
  • Das Antragsformular laden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung herunter und drucken es aus:
    • Als schwerbehinderter Mensch verwenden Sie den "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)" (Formular 3809).
    • Für eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft verwenden Sie den "Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft" (Formular 3813).
    • Für weitere Steuervergünstigungen verwenden Sie den "Antrag auf Steuerbefreiung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz" (Formular 3814) oder den "Antrag mit Erklärung auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz" (Formular 3811).
  • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie Ihren Antrag per Post oder per Fax an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Sie können Ihren Antrag auch persönlich an jeder Kontaktstelle (Kfz-Steuer) in Ihrer Nähe einreichen.
  • Sofern Sie Formular 3811, 3813 oder 3814 nutzen, können Sie Ihren Antrag auch per E-Mail senden. Ein Antrag mit Formular 3809 sollte aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail, sondern ausschließlich per Post oder Fax eingereicht werden.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

Ihre Steuervergünstigung gilt bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Fahrzeug abmelden.

Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich formlos schriftlich oder online im Zoll-Portal mitteilen,

  • wenn die Voraussetzungen für Ihre Steuervergünstigung wegfallen oder
  • wenn Ihr steuerbegünstigtes Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt wird, die nicht begünstigt sind.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Rechtsbehelf

  • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
  • Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im Zoll-Portal möglich.
  • Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren

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