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Änderungen bezüglich eines zugelassenen Luftfahrzeugs mitteilen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie bestimmte Änderungen vornehmen, die ein zugelassenes Luftfahrzeug betreffen, müssen Sie diese dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitteilen.

Beschreibung

Als Eigentümerin oder Eigentümer sowie als Halterin oder Halter eines zugelassenen Luftfahrzeuges müssen Sie Änderungen, die das Luftfahrzeug betreffen, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Folgende Änderungen müssen Sie dem LBA melden:

  • nur durch Eigentümerinnen oder Eigentümer zu melden:
    • Eigentumswechsel
    • Änderung der Rechtsform oder des Namens
    • Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Anschriftenwechsel der Halterin oder des Halters
  • Wechsel der Halterin oder des Halters
  • Standortänderung
  • Änderungen am Luftfahrzeug einschließlich technischer Mängel und Änderungen der Haftpflichtversicherung
  • Änderung der Anteilsverteilung

In einigen Fällen müssen Sie die Originalunterlagen postalisch an das LBA schicken:

  • alter Eintragungsschein (bei Eigentumswechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens, Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers)
  • altes Lufttüchtigkeitszeugnis (bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern)

Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie die Registrierung oder Änderung der Registrierung eines ELT-Notsender-Codes beantragen:

  • Änderungen am Luftfahrzeug (Farbe und Markierung)
  • Standortänderungen
  • Wechsel der Halterin oder des Halters
  • Anschriftenänderung der Halterin oder des Halters
  • Anschriftenänderung der Eigentümerin oder des Eigentümers

Wenn Sie bereits ein Lärmschutzzeugnis haben und sich die Lärmwerte des Luftfahrzeugs geändert haben, müssen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis beantragen.

Das LBA stellt Ihnen unter Umständen einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein sowie gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis aus.

Verfahrensablauf

Um eine Änderung oder mehrere Änderungen zu melden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach der Eingabe der Informationen und dem Hochladen der erforderlichen Unterlagen werden Sie darauf hingewiesen, in bestimmten Fällen erforderliche Unterlagen im Original per Post an das Luftfahrt-Bundesamt zu versenden.
    • Bei einem Eigentumswechsel, einer Änderung der Rechtsform oder des Namens oder einem Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers senden Sie den alten Eintragungsschein nach Absenden des Antrags postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern, senden Sie das alte Lufttüchtigkeitszeugnis nach Absenden des Antrags postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Bei einem Halterwechsel muss von Ihrer Versicherung oder von Ihrem Versicherungsbroker eine Versicherungsbestätigung an das LBA weitergeleitet werden.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch das LBA erhalten Sie einen Bescheid und Gebührenbescheid und gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis sowie gegebenenfalls einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein im Original per Post.

Antrag per Post, Fax oder E-Mail:

  • Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie das Formular aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten & Gebühren

Für die Mitteilung der Änderung fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Stichwörter

  • Mitteilen
  • Technische Mängel
  • Standortänderungen
  • Anteilsverteilung
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