Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Saatgut, das mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandelt ist, darf nur mit vom Julius Kühn-Institut (JKI) gelisteten abdriftmindernden Sägeräten ausgebracht werden. Sie müssen Ihre Geräte oder Umrüstsätze vom JKI prüfen lassen, wenn sie in die Listen aufgenommen werden sollen.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste geprüfter Sägeräte und Umrüstsätze, die mit Unterdruck arbeiten. Das sind sogenannte pneumatische Sägeräte. Die gelisteten Geräte lassen bei der Aussaat etwa 90 Prozent weniger Staub abdriften als andere Sägeräte.
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie die Eintragung Ihres Sägerätes oder Umrüstsatzes in die Liste des JKI beantragen.
Landwirtschaftsbetriebe dürfen lediglich die gelisteten Sägeräte einsetzen, wenn sie mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln gebeiztes Saatgut ausbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt.
Ziel der Prüfung ist Umwelt- und Naturschutz, insbesondere von Bienen. Wenn bei der Aussaat von gebeiztem Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittel-Abrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.
Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Sie können den Antrag sowohl für Sägeräte als auch für Umrüstsätze stellen.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bemerkung: Die Kosten für die freiwillige Prüfung richten sich nach der Art des Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.
Kostenrahmen für allgemeine Bearbeitung des Antrags: 59,00 EUR - 400,00 EUR
Kostenrahmen für die Prüfung von Anbaugeräten, Geräten für das Verteilen von Pellets sowie Granulaten und Stäuben: 1.200,00 EUR - EUR 7.200,00 EUR.
Kostenrahmen für die Bewertung und Listung: 190,00 EUR - 680,00 EUR.
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