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Produktinfostellen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Auf Grundlage der Verordnung (EU) 764/2008, ersetzt durch die Verordnung (EU) 2019/515 sind EU-weit Produktinfostellen für Produkte, für die es noch keine harmonisierten Regelungen gibt, eingerichtet worden. 

Beschreibung

Die Produktinfostellen informieren Sie über nationale Bestimmungen, die zu beachten sind, wenn Sie Produkte aus einem anderen Mitgliedsstaat in Deutschland in Verkehr bringen möchten. 

Informationen zu Bauprodukten erhalten Sie bei der Produktinformationsstelle für das Bauwesen beim Deutschen Institut für Bautechnik.

Für alle anderen Produkte sind die Produktinfostellen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig.

Bei der Produktinfostelle der BLE, die zuständig ist  für den Agrar- und Fischereibereich sowie Bedarfsgegenstände erhalten Sie Informationen rund um das Inverkehrbringen dieser Produkte in Deutschland, sowie über die einschlägigen technischen Regeln.

Bei der Produktinfostelle der BAM erhalten Sie Informationen zu nationalen technischen Vorschriften für Produkte, die noch nicht europäisch harmonisiert sind. Dort werden alle die Produkte behandelt, die nicht von den beiden anderen Produktinfostellen (Bauprodukte, Agrarprodukte/Fischereiprodukte/Bedarfsgegenstände) abgedeckt werden.

Bei den Produktinfostellen können Sie sich auch zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515 in Deutschland informieren.

HINWEIS: Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache.

Fristen

Keine

Kosten & Gebühren

keine

weiterführende Informationen

Produktinfostellen-Netzwerk in Deutschland

Weiterführende Informationen, sowie Informationen zu Rechtsbehelfen und Produktvorschriften  finden Sie bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Informationen zu Produkten des Agrar- und Fischereibereichs sowie zu Bedarfsgegenständen und den nationalen Anforderungen in Deutschland finden Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Fachliche Freigabe

Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte (BAM) Produktinfostelle für Lebensmittel, Landwirtschafts- & Fischereiprodukte sowie Bedarfsgegenstände (BLE)

Stichwörter

  • Fischereiprodukt
  • Marktzugang
  • Produktinfostelle
  • Produktinformationen
  • Bedarfsgegenstände
  • Produktanforderungen
  • Declaration of Performance
  • Vermarktung
  • Konformität
  • Bedarfsgegenstand
  • gegenseitige Anerkennung
  • Agrarprodukt