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Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) profitieren Sie von Vereinfachungen bei der Zollabfertigung. Um diesen Status zu erlangen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Hauptzollamt stellen.

Beschreibung

Unternehmen oder natürliche Personen, die Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Authorised Economic Operator (AEO) sind, haben einen besonderen Status: Sie gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können dafür Vereinfachungen und Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Wirtschaftsbeteiligte können zum Beispiel Hersteller, Lagerinhaber, Zollagenten, Ausführer, Speditionen, Beförderer beziehungsweise Frachtführer und Einführer sein.

Den Status können Sie in Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen. 

Ihre Zuverlässigkeit wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
  • zufriedenstellendes Buchführungssystem
  • Zahlungsfähigkeit
  • gegebenenfalls praktische und berufliche Befähigung (AEOC und AEOC + AEOS)
  • gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards (AEOS und AEOC + AEOS)

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in 3 Varianten erteilt werden:

  • AEO-Bewilligung "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEOC)
  • AEO-Bewilligung "Sicherheit" (AEOS)
  • AEO-Bewilligung "Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit" (AEOC und AEOS) (sogenannte kombinierte Bewilligung)

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Unternehmen nach der Bewilligung als AEO in das Verzeichnis AEO-bewilligter Unternehmen der Europäischen Kommission aufnehmen zu lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt stellen. Sie können das Formular in der Internetanwendung ausfüllen oder selbst ausdrucken und ausfüllen:

Internetanwendung:

  • Öffnen Sie die Internetanwendung für die Erteilung einer AEO-Bewilligung.
  • Klicken Sie auf "Formular Internetantrag AEO-Bewilligung".
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Klicken Sie auf "Antrag abgeben" und übermitteln Sie den Antrag an das zuständige Hauptzollamt.
  • Drucken Sie das Formular danach aus und unterschreiben Sie es.

Papierform:

  • Öffnen Sie die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie den "Antrag auf eine AEO-Bewilligung (Formular 0390)".
  • Drucken Sie das Formular anschließend aus, füllen Sie es aus und unterschreiben Sie es. 

Sowohl bei Ausfüllen über die Internetwendung als auch in Papierform, sind die nächsten Schritte wie folgt:

  • Speichern Sie das Formular elektronisch auf einem Datenträger, zum Beispiel einem USB-Stick oder einer CD, ab.
  • Laden Sie außerdem den Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen herunter und füllen Sie die Teile I bis V (nur AEOC) beziehungsweise I bis IV und VI (nur AEOS) beziehungsweise I bis VI (AEOC + AEOS) aus. 
  • Es ist empfehlenswert, vor der Bearbeitung Ihre Ansprechperson im zuständigen Hauptzollamt zu kontaktieren, um offene Fragen zu Ihrem Antrag und gegebenenfalls zum Fragebogen zu klären.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Fragebogen aus und speichern Sie diesen zusätzlich auf dem Datenträger ab.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei, entweder in Papierform oder elektronisch auf dem Datenträger.
  • Senden Sie das ausgedruckte Formular in Papierform sowie die elektronische Kopie samt Fragebogen und die weiteren Unterlagen auf dem Datenträger postalisch an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid zu.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an. Eine Beteiligung externer Zertifizierer oder Gutachter ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Rechtsbehelf

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Stichwörter

  • Status
  • Vergünstigungen
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
  • AEO
  • Zollabfertigung