Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie zu den Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe gehören, haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Dort müssen Sie sich registrieren lassen und zu diesem Zweck Ihre Stammdaten mitteilen.
Um als Preishoheitsinhaber für Kraftstoffe (PHI) Preisänderungen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTK-S) melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit Ihren Stammdaten registrieren lassen.
Sie sind gegenüber der MTS-K meldepflichtig, wenn Sie:
Mit der Meldepflicht sind Sie gesetzlich verpflichtet, jede Preisänderung bei den gängigen Kraftstoffen innerhalb von 5 Minuten nach der Änderung an die MTS-K zu übermitteln. Zu den gängigen Kraftstoffen zählen
Sie registrieren sich bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) bevorzugt online, aber auch per Post, E-Mail oder Fax.
Wenn Sie sich online registrieren:
Wenn Sie sich per Post, E-Mail oder Fax registrieren:
Sie müssen sich unverzüglich registrieren lassen, wenn Sie als Preishoheitsinhaber für Kraftstoffe (PHI) tätig sind.
Es fallen keine Kosten an.
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