Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Sie dürfen Saatgut nur dann mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeln, wenn Ihre Beizstelle Saatgut produziert, das möglichst wenig Staub freisetzt. Wenn Sie eine Beizstelle betreiben, sind Sie verpflichtet, Ihre Prozesstechnik, -abläufe und Dokumentation prüfen zu lassen.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste von professionellen Saatgutbehandlungs-Einrichtungen (Beizstellen). Deren Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Staubminderung sind geprüft.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann bei der Zulassung von Beizmitteln eine Risikominderungsmaßnahme, eine sogenannte Anwendungsbestimmung erteilen, die sich auf die technische Anwendung der jeweiligen Beizmittel bezieht, zum Beispiel NT699-x. Ihre Beizstelle muss in die Liste des JKI aufgenommen sein. Sonst dürfen Sie bestimmte vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassene Pflanzenschutzmittel nicht anwenden.
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des JKI prüfen Ihre Saatgutbehandlungseinrichtung in einem Vor-Ort-Termin. Grundlage der Prüfung sind Checklisten für die jeweiligen Kulturarten.
Die Eintragung in die Liste gilt für 3 Jahre. Nach 9 bis 15 Monaten sowie 21 bis 27 Monaten nach Eintragung in die Liste gibt es eine Zwischenprüfung Ihrer Beizstelle. Die Eintragung kann auf formlosen Antrag um 3 Jahre verlängert werden. Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche erneute Prüfung in dem Zeitraum von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit der Eintragung.
Ziel der Prüfung sind Umwelt- und Naturschutz. Wenn bei der Beizung, Lagerung, Beförderung und Aussaat von Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittelabrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.
Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Sie können den Antrag für eine oder mehrere Kulturarten gemeinsam stellen. Zur Wahl stehen Gemüse, Getreide, Raps, Mais und Rüben.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand - für die Prüfung der Dokumente und gegebenenfalls der Vor-Ort-Prüfung. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihrer Beizstelle die voraussichtlichen Kosten.
Kostenrahmen für die allgemeine Bearbeitung des Antrags und Aufnahme in die Liste der Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderungen: 59,00 EUR - 620,00 EUR.
Kostenrahmen für die Prüfung der Beizstelle: 1.000,00 - 5.000,00 EUR.
Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
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