Startseite > Verwaltungsportal Hessen

Zulassung als energiesachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie eine Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) tun.

Beschreibung

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.

Für eine Zulassung als sachverständige Person müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Qualifikationen vorweisen. Dazu zählen vor allem Kenntnisse zu:

  • Energieeffizienz und
  • landwirtschaftlichen Produktionstechniken und ihrem Energieverbrauch.

Die Liste der zugelassenen sachverständigen Personen veröffentlicht die BLE online.

Die Zulassung als sachverständige Person ist für höchstens 2 Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden.

Verfahrensablauf

Die Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE Ihre Zulassung zu.

Fristen

Es gibt keine Antragsfrist. 

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch:
    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stichwörter

  • Energieberater
  • Energieberatung
  • Bundesprogramm Energieeffizienz
  • Kohlenstoffdioxid
  • CO2
  • Bundesprogramm
  • CO2-Einsparkonzept
  • Sachverständigenregister
  • BMEL
  • CO2-Minderung
  • Bundesanstalt
  • Zulassung
  • Energieeinsparung
  • Energieberaterin
  • Emissionen
  • sachverständige Person