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Erdaufschlüsse und Bohrungen anzeigen, die bei Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes stattfinden und das Grundwasser beeinflussen können.

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie Erdarbeiten an Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes durchführen, die sich auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie diese dem Eisenbahn-Bundesamt anzeigen.

Beschreibung

Der Bau und Betrieb von Eisenbahnen können Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Daher müssen Sie Erdaufschlüsse an Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes (EdB) vor Baubeginn dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) anzeigen. Dazu gehören Erdarbeiten, die sich direkt oder indirekt auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können.

Zu den anzeigepflichtigen Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können, zählen insbesondere:

  • Bohrungen zur Baugrunderkundung
  • Bohrungen zum Brunnenbau
  • Errichtung von Baugruben im Grundwasserschwankungsbereich
  • Herstellen von Baugrubensicherungen, zum Beispiel Spundwände oder Bohrpfahlwände
  • Bau von Fundamenten, zum Beispiel Pfahlgründungen
  • sonstige Aufschlüsse des Grundwassers

Die Anzeigepflicht umfasst auch grundwassererhebliche Erdarbeiten wie zum Beispiel:

  • Einschnitte oder Anschnitte im Eisenbahnbau
  • Herstellung von Gräben für Versorgungsleitungen

Die Anzeige können Sie über das Onlineportal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des EBA einreichen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige vorzugsweise online oder auch per E-Mail oder per Post einreichen.

Anzeige online einreichen:

  • Gehen Sie auf das Onlineportal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).
  • Loggen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat ein.
    • Sollten Sie noch kein ELSTER-Organisationszertifikat haben, beantragen Sie dies zunächst.
  • Füllen Sie das Formular aus. Das Onlineportal führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Dateien hoch. Die Dateien dürfen zusammen maximal 100 Megabyte groß sein und die einzelnen Dateien nicht größer als 10 Megabyte.
  • Senden Sie den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Das EBA prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, wenn Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen.
  • Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Anzeige keine gegenteilige Nachricht bekommen, dürfen Sie mit den angezeigten Arbeiten beginnen.

Anzeige per Post oder E-Mail einreichen:

  • Laden Sie das Formular herunter.
  • Befüllen Sie das Formular nach den Vorgaben im entsprechenden Merkblatt.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie die Anzeige per Post oder per E-Mail an den örtlich zuständigen Sachbereich 6 des EBA. Die Dateien im E-Mail-Anhang dürfen zusammen maximal 10 Megabyte groß sein.
  • Das EBA prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, wenn Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen.
  • Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Anzeige keine gegenteilige Nachricht bekommen, dürfen Sie mit den angezeigten Arbeiten beginnen.

Kosten & Gebühren

Die Gesamthöhe der Gebühren hängt vom Zeitaufwand der Bearbeitung ab:

  • 120,00 EUR je Stunde
  • 30,00 EUR je angefangene Viertelstunde

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Grundwasser
  • DB AG
  • EBA
  • Erdbohrung
  • WHG
  • Erdarbeiten
  • Erdaufschluss
  • DB InfraGO
  • Baugründung
  • Bahninfrastruktur