Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie Erdarbeiten an Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes durchführen, die sich auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie diese dem Eisenbahn-Bundesamt anzeigen.
Der Bau und Betrieb von Eisenbahnen können Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Daher müssen Sie Erdaufschlüsse an Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes (EdB) vor Baubeginn dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) anzeigen. Dazu gehören Erdarbeiten, die sich direkt oder indirekt auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können.
Zu den anzeigepflichtigen Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können, zählen insbesondere:
Die Anzeigepflicht umfasst auch grundwassererhebliche Erdarbeiten wie zum Beispiel:
Die Anzeige können Sie über das Onlineportal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des EBA einreichen.
Sie können die Anzeige vorzugsweise online oder auch per E-Mail oder per Post einreichen.
Anzeige online einreichen:
Anzeige per Post oder E-Mail einreichen:
Die Gesamthöhe der Gebühren hängt vom Zeitaufwand der Bearbeitung ab:
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