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Verwarnungsgeldverfahren der Künstlersozialkasse bei Verstoß gegen Pflichten

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie gegen bestimmte Pflichten des Künstlersozialversicherungsgesetzes verstoßen, können Sie dazu aufgefordert werden, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen.

Beschreibung

Als eine künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert ist, müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen. Gleiches gilt für Unternehmen, die der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen. Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Sie diese Pflichten erfüllt oder sich ordnungswidrig verhalten haben.
Die KSK kann bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld verhängen.
Der Verwarnungsgeldbescheid beinhaltet unter anderem:

  • den Pflichtverstoß, also die Ordnungswidrigkeit
  • die Höhe des Verwarnungsgeldes
  • die Voraussetzungen einer wirksamen Verwarnung
  • den Hinweis über Ihr Recht, sich zu den Vorwürfen schriftlich zu äußern

Die Höhe eines Verwarnungsgeldes richtet sich nach dem Einzelfall. Pro Verstoß können es EUR 5,00 bis EUR 55,00 sein.
Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die KSK eine geringfügige Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld ahndet. Die KSK kann auch ein Bußgeldverfahren betreiben und eine Geldbuße verhängen.

Verfahrensablauf

Sie erhalten ohne vorherige Mitteilung einen Bescheid über das Verwarnungsgeld:

  • Sie erfahren, welches ordnungswidrige Verhalten Ihnen die Künstlersozialkasse vorwirft und die Höhe des Verwarnungsgeldes.
    • Wenn Sie das Verwarnungsgeld zahlen, erklären Sie sich dadurch mit der Verwarnung einverstanden.
    • Wenn Sie mit dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden sind und nicht zahlen, können Sie sich zu den Vorwürfen schriftlich äußern.
    • Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht zahlen, kann die KSK ohne weitere Mitteilung einen Bußgeldbescheid erlassen. Das gilt auch, wenn Sie sich schriftlich geäußert haben.

Fristen

Das Verwarnungsgeld ist innerhalb 1 Woche zu zahlen, nachdem Sie den Bescheid über das Verwarnungsgeld erhalten haben.

Kosten & Gebühren

Für Sie fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Stichwörter

  • Verwarnungsgeld
  • Ordnungswidrigkeit
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  • Künstlersozialversicherung
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