Gültigkeitsgebiet: Hessen
Online erledigenWenn Sie bei einem Gericht oder bei einer Notarin oder einem Notar als Übersetzer/-innen und Dolmetscher/-innen herangezogen werden möchten, können Sie sich allgemein ermächtigen bzw. allgemein beeidigen lassen.
Wenn Sie bei einem Gericht oder bei einer Notarin oder einem Notar als Übersetzer/-innen (schriftliche Übertragung) und Dolmetscher/-innen (mündliche Übertragung) herangezogen werden möchten, können Sie sich nach Maßgabe des Hessischen Dolmetscher- und Übersetzergesetzes allgemein ermächtigen bzw. allgemein beeidigen lassen. Die allgemein ermächtigten bzw. allgemein beeidigten Übersetzer/-innen und Dolmetscher/-innen werden in ein elektronisches Verzeichnis (zentrale Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank) eingetragen.
Die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/-in oder die Ermächtigung als Übersetzer/-in können Sie schriftlich oder online beantragen.
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 120
Zahlungsweise:
Über die ePayment-Plattform des Landes Hessen können darüber hinaus folgende Zahlungsarten ausgewählt werden:
- PayPal
- Giropay
- Kreditkarte (Visacard, Mastercard)
Im Verfahren ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
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