Gültigkeitsgebiet: Hessen
Online erledigenWenn Ihnen jemand Geld schuldet und sich mit der Zahlung in Verzug befindet, können Sie einen Mahnbescheid zur Einleitung eines Mahnverfahrens beantragen.
Sie haben gegen eine Person eine Geldforderung, die diese nicht beglichen hat und sich mit der Zahlung in Verzug befindet. Um diese Forderung gerichtlich durchzusetzen, bietet Ihnen das Mahnverfahren einen einfachen und schnellen Weg. Ein oft langwieriges und auch teures Streitverfahren vor Gericht kann somit vermieden werden. Zudem können Sie das Mahnverfahren immer ohne anwaltliche Hilfe durchführen.
Ziel des Mahnverfahrens ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienen kann (zum Beispiel Beauftragung Gerichtsvollzieher).
Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Mahnbescheide können schriftlich oder online beantragt werden.
Wenn Sie den Mahnbescheid schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie den Mahnbescheid online beantragen wollen:
Es gibt keine Frist.
Mindestgebühr 36 EUR, keine Obergrenze, Gebühr hängt von Streitwert (= Höhe der Geldforderung) ab.
Vorkasse:
Zahlungsweise: nach Rechnungserhalt
Gegebenenfalls zusätzlich: Überweisung oder Kreditkartenzahlung nach Rechnungserhalt über ePayment-Plattform
Gegebenenfalls zusätzlich: (Einzugsermächtigung)
Kassenzeichen: kein allgemeines Kassenzeichen; bei Zahlung ist das individuelle Kassenzeichen anzugeben, das sich auf jeder Kostenrechnung befindet.
Gegen die Zurückweisung des Mahnantrags findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. Im Übrigen ist die Zurückweisung des Mahnantrags nicht anfechtbar
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