Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu den Pflichten von Fairness und Transparenz.
Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken
Bei der Gründung eines Unternehmens sollten Sie auf Fairness und Transparenz achten. Zu vermeiden sind unlautere Geschäftspraktiken wie beispielsweise:
Aggressive Geschäftspraktiken
Irreführende Praktiken
Widerrufsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher
Widerrufsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sind vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In bestimmten Fällen können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher durch Widerruf innerhalb einer 14-tägigen Frist ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag lösen, den sie mit einem Unternehmen geschlossen haben (Verbrauchervertrag).
Die modernen Formen des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen bergen die Gefahr, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits bei Abschluss des Vertrages überrumpelt werden. Möglicherweise werde sie nicht hinreichend über Inhalt und Bedeutung des Vertrages informiert. Deshalb steht ihnen bei besonderen Vertriebsformen, d.h. bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen, so genannten "Haustürgeschäften" und bei Fernabsatzverträgen, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu gemäß § 312g BGB. Das Widerrufsrecht gilt für Verbraucherverträge, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben gemäß § 312 Abs. 1 BGB. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind die in § 312 Abs. 2 BGB genannten Verträge, wie beispielsweise notarielle Verträge, Verträge über Grundstücke, Bauverträge, Personenbeförderung, Behandlungsverträge, sofort erfüllte Bagatellverträge mit einem Wert von nicht mehr als 40,00 EUR.
Missbräuchliche Vertragsklauseln
Laut EU-Recht müssen die Standardvertragsklauseln, die ein Händler benutzt, fair sein. Wenn bestimmte Klauseln in einem Vertrag missbräuchlich sind, sind sie für die Verbraucherinne und Verbraucher nicht bindend und die Händler und Händlerinnen können sich nicht auf sie berufen. Genauere Informationen zu missbräuchlichen Vertragsklauseln finden Sie unter dem Link.
Vorschriften in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz von Produkten, die an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden
Alle Produkte dürfen von Wirtschaftsakteuren, wie beispielsweise Herstellenden, Bevollmächtigten, Einführern oder Händlerinnen und Händlern anderen bereitgestellt werden. Dafür müssen sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sein und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (EG) schreiben für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Maschinen, Spielzeuge oder elektrische Geräte die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen, auch CE-Kennzeichnung genannt, vor.
Mit diesem CE-Zeichen sollen die Herstellenden und ihre Bevollmächtigten erklären, dass das Produkt nach den geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen hergestellt wurde. Das CE-Zeichen muss:
Eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der Produktsicherheit ist die Marktüberwachung. Diese Aufgabe soll gewährleisten, dass die jeweiligen Anforderungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung des Produktes, durch die einzelnen Wirtschaftsakteure erfüllt werden. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen dazu stichprobenartig Produkte und gehen im Falle von Mängeln auf die betroffenen Wirtschaftsakteure zu.
Faire Verbraucherverträge
Am 1. März 2022 sind Regelungen für fairere Verbraucherverträge (Gesetz für faire Verbraucherverträge) in Kraft getreten. Diese sorgen dafür,
Missbräuchliche Vertragsklauseln auf dem Your Europe Portal
Dieser Unterstützungsdienst unterstützt Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
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