Gültigkeitsbereich: Hessen
Wenn Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Betriebsstätte aufgeben oder verlegen, müssen Sie Ihr Finanzamt informieren.
Wer ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte aufgibt oder verlegt, muss dies dem Finanzamt mitteilen.
Das betrifft:
Gleiches gilt, wenn Sie
Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter.
In allen anderen Fällen müssen Sie das Finanzamt informieren. Teilen Sie Ihrem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben.
Wenn Sie eine Körperschaft, Vereinigung oder Vermögensmasse auflösen, gilt eine Frist von 1 Monat. Dies gilt auch, wenn Sie die Geschäftsleitung oder den Sitz verlegen.
Es fallen keine Kosten an.
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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