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Unternehmen steuerlich abmelden

Gültigkeitsbereich: Hessen

Kurzinfo

Wenn Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Betriebsstätte aufgeben oder verlegen, müssen Sie Ihr Finanzamt informieren.

Beschreibung

Wer ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte aufgibt oder verlegt, muss dies dem Finanzamt mitteilen.

Das betrifft:

  • gewerbliche Tätigkeit
  • freiberufliche Tätigkeit
  • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

Gleiches gilt, wenn Sie

  • Ihre Beteiligung an einer Personengesellschaft beenden,
  • eine Körperschaft auflösen oder
  • Vereine oder Vereinigungen auflösen, zum Beispiel Bau-Arbeitsgemeinschaften.

Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter.

In allen anderen Fällen müssen Sie das Finanzamt informieren. Teilen Sie Ihrem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben.

Fristen

Wenn Sie eine Körperschaft, Vereinigung oder Vermögensmasse auflösen, gilt eine Frist von 1 Monat. Dies gilt auch, wenn Sie die Geschäftsleitung oder den Sitz verlegen.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Schlagwörter

  • steuerliche Abmeldung
  • Verlegung
  • Aufgabe
  • Finanzamt
  • Betriebsstätte
  • Auflösung Körperschaft
  • Selbstständigkeit
  • Handel
  • Freiberuflichkeit
  • Verkauf Unternehmen
  • Auflösung Verein
  • Beendigung
  • Auflösung Vereinigung
  • Gewerbe
  • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit
  • Umzu
  • Beteiligung an Personengesellschaft
  • Freiberuflich
  • Unternehmen
  • Betriebsaufgabe