Wir, die Gemeinde Gründau, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website gruendau.de.
Rechtsgrundlage sind § 14 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt wird. Maßstab sind die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), also die europäische Norm EN 301 549 und die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.
Diese Website ist wegen der unten genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar.
Die folgenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
Nicht unter die Anforderungen fallen nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 insbesondere:
Wir berufen uns derzeit nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung. Die oben genannten Mängel wollen wir schrittweise beheben.
Wenn Sie einen der genannten Inhalte nicht nutzen können, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die Informationen dann auf anderem Weg zur Verfügung, zum Beispiel als Text per E-Mail oder telefonisch.
Informationen zu dieser Website in Deutscher Gebärdensprache finden Sie auf der Seite Sign language.
Über den digitalen Assistenten auf dieser Website können Sie Ihre Fragen auch in einfacher Sprache und in vielen anderen Sprachen stellen.
Diese Erklärung wurde am 21. November 2025 erstellt. Sie wurde zuletzt am 11. Oktober 2026 überprüft und aktualisiert.
Grundlage ist eine Selbstbewertung. Wir haben alle über Sitemap und Menü erreichbaren Seiten automatisiert nach WCAG 2.1 Stufe AA (EN 301 549) gemessen, jeweils in Bildschirmgröße für Computer und Smartphone. Ergänzend haben wir von Hand geprüft: Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, Kontraste auch beim Überfahren mit der Maus, Gliederung der Überschriften, Formulare und Menü. Die letzte Prüfung fand am 11. Oktober 2026 statt.
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und bei jeder wesentlichen Änderung der Website.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei angeboten werden? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
Gründau Municipality
At the Civic Center 1
63584 Gründau, district of Lieblos
Telefon: 06051 8203-0
Email: gemeinde@gruendau.de
Wir beantworten Ihre Anfrage so bald wie möglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen.
Haben Sie innerhalb von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Hessen ein Durchsetzungsverfahren beantragen. Die Durchsetzungsstelle wirkt dann gemeinsam mit uns auf eine Lösung hin.
Durchsetzungsstelle beim Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
Email: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Antrag online: lbit.hessen.de
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