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The „Auf dem Berg“ (On the Mountain) parish, with four pastoral positions and nearly 8,000 members from the Gründau districts and the Roth district of the municipality of Gelnhausen, is the largest parish in the Evangelical Church of Kurhessen-Waldeck. The ecclesiastical center is the Bergkirche (Mountain Church) in Niedergründau (first documented in 1217) with a community hall. Numerous cultural events also take place here. The sound of the Ratzmann organ (1839) is also a treat for the ears. In the other districts, newer sacred buildings were erected as chapels and community centers: These include the Paul-Gerhardt-Kirche in Lieblos with a community center, where the parish office is also located. For Rothenbergen, there is a community center with the youth office, as well as the Mittelgründau church and the chapel in Gettenbach. Since January 1, 2017, Breitenborn has belonged to the "Auf dem Berg" Protestant parish. In the Gelnhausen district of Roth, a church room has been provided in the old school.
Above Niedergründau is the mountain church:
Information about Bergkirche Niedergründau, the Ratzmann Organ Support Association, and the concerts held at Bergkirche can be found on a separate website for Bergkirche Niedergründau, which is maintained by the support association.
A church service is held weekly at the Laurentiuskirche in Hain-Gründau on Sundays at 10:30 AM. Additionally, the beautiful, small church is chosen by many engaged couples as their wedding venue.
The district (parish with three congregations) belongs to the United Methodist Church.
The name United Methodist Church is still quite young. It stems from a merger of two free churches: the „Evangelical Association“ and the „Methodist Episcopal Church.“ They united worldwide in 1968 to form the United Methodist Church (UMC). In English-speaking countries, it is called the United Methodist Church, and similarly in other countries.
Worldwide, this church has 13 million members; membership is obtained by application and acceptance, not by baptism.
The United Methodist Church is the largest church belonging to the World Council of Methodist Churches with nearly 80 million members.
On January 1, 2021, several church communities, including Christkönig Gründau, merged to form the new Catholic Church community of St. Raphael.
The central parish administration is located in the Deutschordenshaus at Holzgasse 17 in Gelnhausen.
The contact point at the Christ King Church, located at Niedergründauer Str. 20 in Rothenbergen, is open once a month on Tuesdays from 2:30 PM to 5:30 PM. You can find more information about the opening hours on the parish of St. Raphael's homepage at katholische-kirche-raum-gelnhausen.de.
Die Friedhöfe der Gemeinde Gründau sind Orte des Gedenkens, der Ruhe und des würdevollen Abschieds. Sie bieten Angehörigen Raum für Trauer und Erinnerung und sind zugleich wichtige Bestandteile des öffentlichen Lebens und der örtlichen Kultur.
Die Gemeindeverwaltung unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen rund um Bestattungen, Grabstätten und Nutzungsrechte. Die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung beraten zu den verschiedenen Grabarten und Bestattungsformen, informieren über die geltenden Regelungen und stehen bei organisatorischen Anliegen kompetent zur Seite.
In den Ortsteilen der Gemeinde Gründau stehen unterschiedliche Grabarten zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu den Friedhöfen, den Bestattungsmöglichkeiten sowie den geltenden Satzungen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung. Für eine persönliche Beratung wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
§ 18 Definition of an Ash Plot
In Reihengrabstätten sind Einzel-Erdbestattungen für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr möglich.
Sie werden der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts von 30 Jahren vergeben. Innerhalb von 10 Jahren kann eine Urne beigesetzt werden, wenn dies der Wunsch ist kommt zusätzlich eine Beilegungsgebühr von 400 € und die Bestattungskosten hinzu. Der Erstwerb ist in Gründau nur im Falle eines Todesfalls möglich.
Es besteht die Möglichkeit das Pflegerecht auf Antrag bis zum Ablauf der Ruhezeit auf maximal 5 Jahre zu verlängern. Die Entscheidung darüber obliegt der Friedhofsverwaltung.
Eine Reihengrabstätte hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 0,80 m.
Der Erstwerb ist in Gründau nur im Falle eines Todesfalls möglich.
Kindergräber sind für Kinder vorgesehen, die bis zum vollendeten 5. Lebensjahr versterben. Sie werden der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts von 30 Jahren vergeben.
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattung mit einem Nutzungsrecht von 35 Jahren. Das Nutzungsrecht kann einmal wiedererworben oder verlängert werden.
Wahlgräber gibt es in verschiedenen Variationen einstellig, zweistellig und dreistellig. Der Erstwerb ist in Gründau nur im Falle eines Todesfalls möglich.
In einer einstelligen Wahlgrabstätte hat man die Möglichkeit eine Erd- und eine Urnenbestattung durchzuführen.
Bei zweistelligen Wahlgrabstätten sind zwei Erdbestattungen sowie bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich.
Anstelle einer Erdbestattung können bis zu max. 2 Urnen in eine nicht belegte Grabstelle beigesetzt werden.
Wenn eine Urne in ein Wahlgrab beigesetzt wird, kommen zusätzlich noch 400 € Beilegungsgebühr, die Verlängerungskosten der Grabstätte und die Beisetzungskosten hinzu.
Urnenreihengrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden.
Die Urnenreihengräber werden für einen Zeitraum von 20 Jahren, also für die Dauer des Nutzungsrechts beziehungsweise der Ruhefrist, vergeben. Der Erstwerb ist in Gründau nur im Falle eines Todesfalls möglich.
Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Das Pflegerecht kann aber nach Antrag für maximal 5 Jahren verlängert werden. Der Erstwerb ist in Gründau nur im Falle eines Todesfalls möglich. Die Entscheidung obliegt der Friedhofsverwaltung.
Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten mit einem Nutzungsrecht von 25 Jahren. Das Nutzungsrecht kann einmal wiedererworben oder verlängert werden. Die Entscheidung obliegt der Friedhofsverwaltung.
Urnenwahlgrabstätten sind in Varianten mit zwei oder drei Grabstellen verfügbar. Der Ersterwerb ist in Gründau nur im Falle eines Todesfalls möglich.
Urnenwände bzw. Stelen werden auf allen Friedhöfen angeboten. Die Urnenwände/Stelen werden als Reihengrabstätte oder als Wahlgrabstätte vergeben. Der Erstwerb ist in Gründau nur im Falle eines Todesfalls möglich.
Die Urnenwand-/Urnenstelenreihengrabstätte ist für eine Urnenbeisetzung ausgelegt und hat eine Nutzungsrechtsdauer von 20 Jahren. Das Nutzungsrecht kann nicht wiedererworben oder verlängert werden. Dennoch kann man das Pflegerecht um maximal 5 Jahre verlängern. Die Entscheidung obliegt der Friedhofsverwaltung.
Eine Urnenwand-/Urnenstelenwahlgrabstätte ist für zwei Urnenbeisetzungen vorgesehen und hat eine Nutzungsrechtsdauer von 25 Jahren. Das Nutzungsrecht kann einmal wiedererworben oder verlängert werden.
Bei Grabstätten am Baum wird die biologisch abbaubare Urne im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt. Dies ist eine Beisetzungsart die von den Angehörigen nicht selber gepflegt werden muss, Baumgrabstätten werden als Reihengrabstätte oder als Wahlgrabstätte vergeben. Der Erstwerb ist in Gründau nur im Falle eines Todesfalls möglich.
Die Urnenreihengrabstätte am Baum ist für eine Urne ausgelegt und hat eine Nutzungsrechtsdauer von 20 Jahren. Das Nutzungsrecht kann nicht wiedererworben oder verlängert werden.
Eine Urnenwahlgrabstätte am Baum ist für zwei Urnenbeisetzungen vorgesehen und hat eine Nutzungsrechtsdauer von 25 Jahren. Das Nutzungsrecht kann einmal wiedererworben oder verlängert werden. Die Entscheidung obliegt der Friedhofsverwaltung.
Das Ablegen von Grabschmuck ist nur im Rahmen der Beisetzung gestattet.
Ausnahme: an Geburts- u. Sterbetag oder an religiösen Feiertagen ist das Ablegen einer einzelnen Blume erlaubt.
Bei einem Gemeinschaftsgrab wird die biologisch abbaubare Urne in einem Staudenbeet beigesetzt. Dies ist eine Beisetzungsart, die von den Angehörigen nicht selber gepflegt werden muss. Solche Gemeinschaftsgräber können entweder als Reihengräber oder als Wahlgräber erworben werden. Der Erstwerb ist in Gründau nur im Falle eines Todesfalls möglich.
Die Urnenreihengrabstätte innerhalb eines Gemeinschaftsgrabs ist für eine einzelne Urne vorgesehen und hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Das Nutzungsrecht kann danach nicht verlängert oder erneut erworben werden.
Die Urnenwahlgrabstätte in einem Gemeinschaftsgrab ist für zwei Urnenbeisetzungen ausgelegt und bietet eine Nutzungsdauer von 25 Jahren. Dieses Nutzungsrecht kann einmal verlängert oder wiedererworben werden. Die Entscheidung obliegt der Friedhofsverwaltung.
Das Ablegen von Grabschmuck ist nur im Rahmen der Beisetzung gestattet.
Ausnahme: an Geburts- u. Sterbetag oder an religiösen Feiertagen ist das Ablegen einer einzelnen Blume erlaubt.
Bei einer anonymen Urnenbeisetzung wird die genaue Lage der Beisetzung nicht markiert oder hervorgehoben.
Die Stelle, an der die Urne beigesetzt wurde, befindet sich auf einer einheitlichen Rasenfläche ohne individuelle Kennzeichnungen.
Nach der Beisetzung ist es nicht erlaubt, an der Grabstelle ein Grabkreuz oder ein Namensschild anzubringen.
Das Ablegen von Grabschmuck ist nur im Rahmen der Beisetzung gestattet.
Auf dem Friedhof in Mittel-Gründau gibt es eine zentrale Grabstätte für totgeborene Kinder und Föten.
Diese ist mit einem Gedenkstein ausgestattet, an dem Blumen und kleine Gegenstände abgelegt werden können. Die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle übernimmt die Gemeinde.
Die Grabstätte ist durch einen Granitstern gekennzeichnet. Für eine Erinnerung an ein Sternenkind, das nicht in Gründau beigesetzt wurde, kann stattdessen ein Stern aus Edelstahl als Kennzeichnung verwendet werden.
In all Gründau cemeteries:
Urn burials
Length 100 cm Width 90 cm
Exception: In the Rothenbergen cemetery, grave field 7a; Length 90 cm, width 100 cm
Row graves
Length 200 cm Width 80 cm
Single-seater graves possible from 01/01/2017
Length 200 cm Width 80 cm
Multi-digit choice graves
Two-digit burial plots 200 cm long, 200 cm wide
3-digit grave wreaths, 200 cm long, 300 cm wide
Tombstones, grave surrounds, and other grave furnishings may only be removed from the grave site before the expiration of the burial term or right of use with the prior consent of the cemetery administration.
Sollten Sie eine Grabstätte vorzeitig abräumen wollen, dann erkundigen Sie sich bitte bei der Friedhofsverwaltung ab wann dies möglich ist und wie hoch die Kosten der vorzeitigen Grabräumung sind.
Upon expiration of the repose period for row graves and urn row graves, or upon expiration of the usage period for allocated graves and urn allocated graves, grave markers, borders, and other grave furnishings must be removed by the rightful users within 3 months.
If the entitled users do not comply with this obligation, the cemetery administration is entitled to have the grave site cleared. The cemetery administration is not obligated to keep any headstones or other structures. Headstones or structures become the property of the city/municipality without compensation, provided that this was agreed upon in writing at the time of acquiring the right of use or when permission was granted for the erection of the headstone or other structures.
If no such agreement has been made, the cemetery administration may proceed according to the provisions of §§ 383 et seq. of the German Civil Code (BGB). If gravestones or other structures are removed by the cemetery administration, the respective user shall bear the costs incurred.
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