Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Stellen der Länder und Kommunen, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, können bei Bedarf Unterstützung vom Technischen Hilfswerk (THW) im Rahmen der Amtshilfe anfordern (Amtshilfeersuchen). Sonstige Bedarfsträger können beim THW technische Unterstützung anfragen.
Das Technische Hilfswerk (THW) verfügt über technische Ausrüstung und fachkundige Einsatzkräfte für besondere Einsatz- und Schadenslagen.
Wenn personelle, technische oder logistische Unterstützung gebraucht wird, können insbesondere die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder das THW um technische Unterstützung ersuchen. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.
Das THW ist bundesweit einheitlich aufgestellt und organisiert. Auf allen Ebenen stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind auch Einsätze denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (zum Beispiel bei Übertragung eines gesonderten Einsatzabschnitts an das THW). In die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung entsendet das THW bei Bedarf fachlich qualifiziertes Beratungspersonal.
So etwas wird je nach konkreter Einsatzlage entschieden und sollte nicht in einer Leistungsbeschreibung vorweggenommen werden.
Wenn das Technische Hilfswerk andere Behörden und Stellen unterstützen soll, erfolgt dies in der Regel in Amtshilfe. Um Unterstützung durch das THW anzufragen können sich Behörden und zuständige Stellen entweder direkt mit dem THW in Verbindung setzen oder sie nehmen Kontakt über die örtliche Leitstelle der Feuerwehr auf.
Es gibt keine Frist.
Das THW kann für THW-Einsätze nach Maßgabe der geltenden THW-Abrechnungsverordnung (THWAbrV) Gebühren und/oder Auslagen erheben.
Hinweis: Hierzu können im Vorfeld Informationen bei den Regionalstellen und Ortsverbänden des THW eingeholt werden.
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