Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.
Die Zahlung des Kindergeldes ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Sie bekommen für jedes Kind 259,00 EUR.
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, höchstens aber bis zum 25. Geburtstag:
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht allein finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss hierfür vor dem 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht allein finanziell versorgen kann.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Sie können Kindergeld online über die eServices der Familienkasse beantragen. Nachweise können Sie dort direkt hochladen. Die Daten werden an die Familienkasse übermittelt.
Sie können Ihren Kindergeldantrag auch schriftlich einreichen.
Für eine Online-Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:
Für eine schriftliche Antragstellung:
Wenn Sie keine Online-Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.
Wenn Sie den Antrag abgeschickt haben: teilt Ihnen die Familienkasse per Post mit, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie ein Familienkassen-Profil angelegt und der Online-Bekanntgabe zugestimmt haben, wird der Bescheid für Sie in Ihrem Profil zum Abruf bereitgestellt.
Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte. Das sind zum Beispiel: Ihr Kind bricht die Schulausbildung ab oder Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf.
Es gibt keine Frist. Beachten Sie, dass das Kindergeld nach Antragseingang rückwirkend höchstens für die letzten 6 Monate gezahlt wird.
Es fallen keine Kosten an.
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