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Kindergeld beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.

Beschreibung

Die Zahlung des Kindergeldes ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Sie bekommen für jedes Kind 259,00 EUR.

Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, höchstens aber bis zum 25. Geburtstag:

  • Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
    • Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
    • arbeitsuchend gemeldet ist.
  • Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
    • Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule, Berufsausbildung oder Studium) befindet,
    • Ihr Kind sich in einer maximal 4 Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung,
    • Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,
    • Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert,
    • Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht allein finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss hierfür vor dem 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht allein finanziell versorgen kann.

Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Procedure

Sie können Kindergeld online über die eServices der Familienkasse beantragen. Nachweise können Sie dort direkt hochladen. Die Daten werden an die Familienkasse übermittelt.

Sie können Ihren Kindergeldantrag auch schriftlich einreichen.

Für eine Online-Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:

  • Öffnen Sie die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den Online-Antrag auf. Für die Authentifizierung über die BundID brauchen Sie entweder
    • einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
    • eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
    • einen elektronischen Aufenthaltstitel oder
    • ein ELSTER-Zertifikat.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus. Der vollständig ausgefüllte Online-Antrag wird an die Familienkasse übermittelt.
  • Bei dem Antrag auf Kindergeld ab Geburt und für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit können Sie zusätzlich Nachweise hochladen und an die Familienkasse übermitteln.

Für eine schriftliche Antragstellung:

Wenn Sie keine Online-Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.

  • Öffnen Sie die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie diesen entsprechend aus.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen Sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.
  • Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Verwenden Sie bitte für Ihren Antrag die Vordrucke, die Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekommen.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die für Sie zuständige Familienkasse.

Wenn Sie den Antrag abgeschickt haben: teilt Ihnen die Familienkasse per Post mit, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie ein Familienkassen-Profil angelegt und der Online-Bekanntgabe zugestimmt haben, wird der Bescheid für Sie in Ihrem Profil zum Abruf bereitgestellt.

  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, zahlt die Familienkasse Ihnen das Kindergeld monatlich aus.

Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte. Das sind zum Beispiel: Ihr Kind bricht die Schulausbildung ab oder Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf.

Fristen

Es gibt keine Frist. Beachten Sie, dass das Kindergeld nach Antragseingang rückwirkend höchstens für die letzten 6 Monate gezahlt wird. 

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Stichwörter

  • Kindergeldantrag
  • Kindergeldhöhe
  • Altersgrenze Kindergeld