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Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Description

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen.

Note: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
 

Procedure

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Änderung im Personenstandsregister ein.

Note: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
 

Costs & Fees

Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.

Legal basis

further information

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Apostille und Legalisation (Urkunden und Beglaubigungen)".

Technical approval

Hessian Ministry of the Interior and for Sport

legal remedy

Sollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamtes nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden.  (§ 49 Abs. 1; § 50 Personenstandsgesetz). Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.

Stichwörter

  • Adoption as a child
  • Adoptionsverfahren
  • Adoptive parents
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  • Beurkundung
  • Adoption certificate
  • internationale Adoption
  • Certificate
  • Adoptive family