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Güterrechtsregister Eintragung

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Kurzinfo

Wenn Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, können Sie den gewählten Güterstand im Güterrechtsregister eintragen lassen.

Beschreibung

Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern. Hierzu lassen Sie sich bitte von einer Notarin bzw. einem Notar beraten. Die Notarin bzw. der Notar muss Ihren Ehevertrag im gleichzeitigem Beisein beider Ehegatten beurkunden. Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen. Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen. Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.

Procedure

Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an eine Notarin bzw. einen Notar.

  • Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern.
  • Die Notarin bzw. der Notar muss Ihren Ehevertrag beurkunden.
  • Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen.
  • Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen.
  • Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen
  • Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.

Fristen

Keine

Kosten & Gebühren

  • Notarkosten: Die Kosten für die Beurkundung des Ehevertrages und der Anmeldung durch eine Notarin bzw. einen Notar bestimmen sich jeweils nach dem gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten  
  • Gerichtsgebühren: Gebühr für die Eintragung im Güterrechtsregister: Gebühr von 100 € (Nr. 13200 KV GNotKG)
  • Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung in der Zeitung

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium der Finanzen

Stichwörter

  • Gütertrennung
  • Aufhebung
  • Ehevertrag
  • Gütergemeinschaft
  • gesetzlicher Güterstand
  • Änderung
  • Zugewinngemeinschaft