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Enforcing child support claims in Germany for a child living abroad through the courts

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Quick info

If the other parent obliged to pay maintenance lives in Germany and you want to claim maintenance for your child living abroad, you can have this claim enforced through the courts.

Description

Als vertretungsberechtigter Elternteil können Sie für Ihr Kind Anträge über die Zentrale Behörde des Vertragsstaats, in dem Sie und Ihr Kind Ihren Aufenthalt haben ein Unterhaltsersuchen beim Bundesamt für Justiz einreichen. Dieses unternimmt bei Vollständigkeit des Ersuchens alle geeigneten Schritte, um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Gemäß § 5 Abs. 5 AUG gilt das Bundesamt für Justiz bei eingehenden Ersuchen als bevollmächtigt, im Namen der unterhaltsberechtigten Person außergerichtlich oder gerichtlich tätig zu werden.

Dies umfasst im Wesentlichen die Überprüfung des Aufenthaltsorts der unterhaltspflichtigen Person und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Je nach Fallgestaltung wird ein ausländischer Titel in Deutschland für vollstreckbar erklärt oder es wird erstmalig ein Unterhaltstitel erwirkt. Sollte die Vaterschaft noch nicht geklärt sein, so wird zuvor ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchgeführt. Soweit möglich, wird auf eine freiwillige Zahlung von Unterhalt hingewirkt. Bleiben Zahlungen aus, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Es gibt internationale Übereinkommen, die internationale Unterhaltsangelegenheiten vereinfachen sollen. Welches Übereinkommen Anwendung findet, hängt von dem Land ab, in dem Sie und Ihr Kind Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Procedure

Die Zentrale Behörde des ersuchenden Staates ist Ihnen behilflich, um sicherzustellen, dass der Antrag alle Schriftstücke und Angaben umfasst, die nach Kenntnis dieser Behörde für seine Prüfung notwendig sind.

  • Sodann übermittelt die Zentrale Behörde die Antragsunterlagen nebst ggf. erforderlichen Übersetzungen an die Zentrale Behörde in Deutschland, dem Bundesamt für Justiz.
  • Das Bundesamt für Justiz unternimmt bei Vollständigkeit des Ersuchens alle geeigneten Schritte, um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen.
  • Gemäß § 5 Abs. 5 AUG gilt das Bundesamt für Justiz bei eingehenden Ersuchen als bevollmächtigt, im Namen der unterhaltsberechtigten Person außergerichtlich oder gerichtlich tätig zu werden.
  • Dies umfasst im Wesentlichen die Überprüfung des Aufenthaltsorts der unterhaltspflichtigen Person und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
  • Je nach Fallgestaltung wird ein ausländischer Titel in Deutschland für vollstreckbar erklärt oder es wird erstmalig ein Unterhaltstitel erwirkt.
  • Sollte die Vaterschaft noch nicht geklärt sein, so wird zuvor ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchgeführt.
  • Soweit möglich, wird auf eine freiwillige Zahlung von Unterhalt hingewirkt.
  • Bleiben Zahlungen aus, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
  • Je nach internationalem Abkommen gewähren deutsche Gerichte ggf. unentgeltliche Prozesskostenhilfe für alle von einer berechtigten Person gestellten Anträge in Bezug auf Unterhaltspflichten aus einer Eltern-Kind-Beziehung gegenüber einer Person, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Deadlines

Das Kind muss noch minderjährig sein.

Costs & Fees

Die ausländischen Zentralen Behörden sowie das Bundesamt für Justiz arbeiten für die Antragsteller grundsätzlich kostenfrei.

Eine mögliche Beauftragung eines Rechtsanwalts oder anderer Vereinigungen ist hingegen mit Kosten verbunden, die von den Antragstellern zu tragen sind. Im Falle des Unterliegens in dem Prozess sind jedoch die dem Gegner entstandenen Kosten des gegnerischen Anwalts zu erstatten (§ 20 AUG i. V. m. § 123 ZPO).

Es können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, es entstehen jedoch keine Kosten gegenüber staatlichen Stellen.

Legal basis

Technical approval

Hessian Ministry of Justice

legal remedy

Complaint pursuant to sections 58 et seq. of the Act on Proceedings in Family Matters and in Matters of Non-contentious Jurisdiction (FamFG) against the family court decision within one month

Stichwörter

  • Bundesamt für Justiz
  • Separation
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  • Maintenance
  • Single parent
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  • Durchsetzung
  • Unterhaltsanspruch
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  • Geltendmachung